Bund plant 1,35 Milliarden Euro für Militär-Drehkreuz Bremerhaven
Bremerhaven soll bis 2031 zum logistischen Knotenpunkt für Bundeswehr und NATO werden. Geplant ist der Ausbau von Hafen, Straßen, Brücken und weiteren Verkehrswegen.
Der Bund will Bremerhaven bis 2031 zu einem zentralen Umschlagplatz für militärisches Personal und Material ausbauen. Das Verteidigungsministerium, das Land Bremen und der Logistikkonzern BLG haben dazu eine Absichtserklärung unterzeichnet. Im Verteidigungshaushalt sind für das Vorhaben rund 1,35 Milliarden Euro eingeplant.
Der sogenannte Deployment Hub soll die Verlegung deutscher und verbündeter Streitkräfte unterstützen. Im Ernstfall könnten nach Angaben von Verteidigungsminister Boris Pistorius Zehntausende Soldaten über den Standort in Richtung NATO-Ostflanke weitertransportiert und versorgt werden.
Ausbau bis 2031
Vorgesehen sind Investitionen in den Überseehafen sowie in Brücken, Straßen und weitere Verkehrsanbindungen. Auch der Flughafen Bremen soll nach Angaben von Bürgermeister Andreas Bovenschulte entsprechend den Anforderungen der Bundeswehr ertüchtigt werden. Welche einzelnen Bauprojekte umgesetzt werden und wann sie beginnen, geht aus der Erklärung noch nicht hervor.
Bremerhaven gilt wegen seines Nordseezugangs, der bestehenden Hafenanlagen und der Verbindungen ins Hinterland als geeigneter Standort. Die neue Infrastruktur soll sowohl militärisch als auch zivil nutzbar sein. Statt eines ausschließlich für Verteidigungszwecke vorgesehenen neuen Hafens sollen vorhandene Anlagen erneuert und erweitert werden.
Land trägt Millionenanteil
Das Land Bremen will mehr als 212 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Hafen einsetzen. Damit sollen der Landesanteil und der Bremerhavener Finanzierungsanteil gedeckt werden. Der Bund beteiligt sich an den weiteren Kosten.
Grundlage der Planungen ist der Operationsplan Deutschland. Er legt fest, welche militärischen und zivilen Leistungen für die Aufnahme und Weiterleitung von Truppen und Material bereitstehen müssen. Die nun geschlossene Absichtserklärung ist rechtlich nicht bindend. Sie beschreibt zunächst die Leitlinien für die weiteren Planungen von Bund, Land und BLG.
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Senatspressestelle BremenKommentare
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