BSW kritisiert offene Kosten beim Umbau des Bremer Sozialamts
Das Amt für Soziale Dienste soll bis Ende 2028 neu organisiert werden. Laut BSW fehlen bislang ein Kostenrahmen und messbare Ziele für den Bürgerservice.
Das BSW Bremen kritisiert offene Kosten- und Standortfragen bei der geplanten Neuorganisation des Amtes für Soziale Dienste (AfSD). Nach einer schriftlichen Antwort von Sozialsenatorin Claudia Schilling (SPD) soll der Umbau bis Ende 2028 abgeschlossen werden. Einen vorläufigen Gesamtkostenrahmen nennt das Ressort laut BSW jedoch nicht.
Geplant ist, die bisherigen sechs organisatorischen Sozialzentren zu vier Einheiten zusammenzuführen. Zusätzlich sollen zwei Fachdienste entstehen. Die Umsetzung ist in zwei miteinander verbundenen Projekten mit sieben fachlichen Teilprojekten vorgesehen.
Standorte noch nicht festgelegt
Nach Angaben des Sozialressorts wurden Projektstruktur, Aufgaben, Zeitplan, Meilensteine und Kommunikation intern abgestimmt. Grundlage ist eine 2025 abgeschlossene Organisationsuntersuchung. Entscheidungen zur konkreten Ausgestaltung und zu den künftigen Standorten stehen laut der Parteimitteilung aber noch aus. Damit seien auch mögliche Personalverschiebungen und zusätzlicher Personalbedarf noch nicht abschließend geklärt.
Das BSW bemängelt zudem, dass bislang keine Ausgangs- und Zielwerte für Erreichbarkeit, Wartezeiten oder Bearbeitungsdauer Teil der Organisationsentwicklung seien. Die Partei fordert messbare Vorgaben, anhand derer sich die Folgen des Umbaus für Ratsuchende beurteilen lassen.
Folgen für Ratsuchende
Aus Sicht des BSW muss vor der Neuordnung geklärt werden, welche Sozialzentren künftig für die einzelnen Stadtteile und Leistungen zuständig sind. Auch mögliche längere Wege, Barrierefreiheit und die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr müssten berücksichtigt werden.
Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen werden nach der Antwort des Ressorts an der Planung beteiligt. Eine eigenständige Einbindung von Beiräten und Ratsuchenden stehe derzeit dagegen nicht im Mittelpunkt. Das BSW verlangt neben einem Kostenplan deshalb auch eine Beteiligung der Betroffenen. Während der Umstellung müssten laufende Hilfen, Aktenübergaben und die Bearbeitung von Anträgen gesichert bleiben.
Originalquelle
BSW Bremen
Grundlage dieses Artikels ist eine Pressemitteilung (BSW Bremen). Wir berichten über Mitteilungen aller Parteien nach denselben Kriterien — unparteiisch, überparteilich und unabhängig.
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