BSW fordert Gesamtplan für Umbau der Bremer Sozialverwaltung

Mehrere Behörden und Betreuungssysteme werden parallel umgebaut. Das BSW verlangt einen gemeinsamen Zeitplan sowie Angaben zu Personal, Kosten und IT.

Panorama 15. Oktober 2026, 17:06 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
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Logo: Bündnis Sahra Wagenknecht | Foto: BSW, gemeinfrei

Das BSW Bremen fordert vom Senat einen öffentlich nachvollziehbaren Gesamtplan für die parallel laufenden Veränderungen in Sozialverwaltung und Kinderbetreuung. Sozial- und Bildungsressort sollen darlegen, wie Personal, Finanzierung, Technik und Zuständigkeitswechsel aufeinander abgestimmt werden.

Betroffen sind die Neuorganisation des Amtes für Soziale Dienste (AfSD), die Verlagerung von Aufgaben der Kindertagespflege sowie eine geplante Reform der Kita-Finanzierung. Hinzu kommen Vorhaben zur Qualitätssicherung und zur Erfassung ausgefallener Betreuungsangebote.

Mehrere Umbauten parallel

Die Neuordnung des AfSD soll schrittweise bis Ende 2028 erfolgen. PiB – Pflegekinder in Bremen soll hoheitliche Aufgaben der Kindertagespflege bis Ende 2027 an das Bildungsressort abgeben. Die fachlichen Aufgaben sollen nach den vorliegenden Planungen ab August 2028 von KiTa Bremen übernommen werden.

Über die neue Kita-Finanzierung sollen Gremien Ende 2026 beraten. Nach Auffassung des BSW muss der Senat erläutern, wann das System praktisch eingeführt werden soll und welche Überschneidungen mit den übrigen Veränderungen entstehen. Die Partei verlangt außerdem eine gemeinsame Risikobewertung, klare Zuständigkeiten und Angaben zu bereits vergebenen Aufträgen.

Personal und Technik

Für die betroffenen Bereiche fordert das BSW konkrete Zahlen zu besetzten Stellen, Vertretungsmöglichkeiten und zusätzlichen Kapazitäten. Übergaben, Schulungen und Einarbeitung dürften nicht allein vom Personal im laufenden Betrieb aufgefangen werden. Beschäftigte und ihre Vertretungen sollten frühzeitig beteiligt werden.

Auch die technische Vorbereitung soll nach dem Willen der Partei Teil des Gesamtplans sein. Dazu zählt sie getestete Fachsoftware, datenschutzgerechte Datenübernahmen, geregelte Zugriffsrechte und Ausweichverfahren für Störungen.

Frühere Probleme als Warnung

Das BSW verweist auf unbearbeitete Vorgänge im Sozialzentrum 5, durch die nach früheren Berichten ein Schaden von 2,24 Millionen Euro entstand. Die Rückstände wurden 2023 entdeckt. Spätere Gutachten berichteten demnach von unklaren Aufgabenverteilungen sowie Defiziten bei Finanzkontrolle und Kommunikation. Aus Sicht der Partei sollen deshalb Beratung, Zahlungen und dringende Hilfen während aller Übergänge abgesichert bleiben.

Originalquelle

BSW Bremen

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