Bremen bündelt Aufsicht über Pflegeeinrichtungen beim Gesundheitsamt
Die Wohn- und Betreuungsaufsicht soll zum Gesundheitsamt Bremen wechseln. Dafür ist eine Änderung des Landesgesetzes geplant.
Die operative Kontrolle von Pflege- und Betreuungseinrichtungen soll künftig beim Gesundheitsamt Bremen gebündelt werden. Dafür ist eine Änderung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes vorgesehen. Die Fachaufsicht soll weiterhin bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz liegen.
Die Wohn- und Betreuungsaufsicht überwacht Einrichtungen, in denen pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen leben oder betreut werden. Sie soll dazu beitragen, die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen und die Qualität der Betreuung zu sichern.
Wechsel zum Gesundheitsamt
Nach den Plänen soll die Aufsicht der Abteilung „Sozialmedizinischer Dienst für Erwachsene“ im Gesundheitsamt zugeordnet werden. Dort liegen bereits Aufgaben, die ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen betreffen. Dazu zählen Pflegegutachten und die Prüfung möglicher Fehlversorgung in der ambulanten Pflege.
Mit der organisatorischen Neuordnung sollen medizinische und sozialmedizinische Kenntnisse enger mit der Kontrolle der Einrichtungen verbunden werden. Zudem sollen die Wege zwischen den beteiligten Fachkräften kürzer werden.
SPD unterstützt Neuordnung
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion befürwortet die geplante Verlagerung. Ihre sozialpolitische Sprecherin Katharina Kähler erklärte am Mittwoch in der Bremischen Bürgerschaft, die Kontrolle solle fachlich gestärkt und stärker an den praktischen Problemen der Betroffenen ausgerichtet werden.
Wann die neue Zuständigkeit wirksam werden soll, geht aus der Mitteilung der Fraktion nicht hervor. Voraussetzung ist zunächst die vorgesehene Änderung des Landesgesetzes.
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SPD-Fraktion BremenKommentare
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