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Bremer Grüne legen Verhaltenskodex für den Landesverband vor

Die Bremer Grünen haben Grundsätze für den Umgang im Landesverband veröffentlicht. Sie betreffen Kommunikation, Diskriminierung, Konflikte und den Umgang mit Machtmissbrauch.

05. September 2026, 16:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
Grüne Bremen (Logo)
Grüne Bremen (Logo) | Foto: Wikimedia Commons, gemeinfrei

Der Landesverband der Bremer Grünen hat einen Verhaltenskodex für Mitglieder, Mandats- und Amtsträger sowie Beschäftigte veröffentlicht. Die Regeln sollen die Zusammenarbeit innerhalb der Partei prägen und einen respektvollen, konstruktiven sowie diskriminierungskritischen Umgang sichern.

Der Kodex gilt sowohl für persönliche Treffen als auch für digitale Kommunikation. Kritik soll fair und sachlich formuliert werden. Zugleich sollen Mitglieder eigene Grenzen und Bedürfnisse benennen sowie Rückmeldungen anderer annehmen.

Umgang mit Diskriminierung

Der Landesverband verpflichtet sich zu einer diskriminierungssensiblen Sprache und Diskussionskultur. Diskriminierungserfahrungen sollen anerkannt und zum Anlass für Verbesserungen genommen werden. Als mögliche Gründe nennt das Papier unter anderem Geschlecht, rassistische Zuschreibungen, soziale Herkunft, Alter, Religion, Behinderung und sexuelle Orientierung.

Die Grünen bekennen sich außerdem zu quotierten Redelisten. Gemeint sind Regelungen, die bei Debatten eine ausgewogenere Beteiligung verschiedener Geschlechter ermöglichen sollen. Fehler sollen nach dem Kodex angesprochen und als Lernanlass behandelt werden.

Konflikte früh klären

Bei anhaltenden Auseinandersetzungen setzt der Landesverband auf vermittelnde Gespräche und Mediation. Dabei soll unterschieden werden zwischen politischen Meinungsverschiedenheiten, persönlichen Konflikten, Diskriminierung, Belästigung und Machtmissbrauch. Schieds- und Schlichtungsorgane können einbezogen werden.

Der Kodex richtet sich auch gegen Mobbing, sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt, Drohungen und Beleidigungen. Betroffene sollen Unterstützung erhalten und bei Meldungen keine Nachteile befürchten müssen. Hinweise auf mögliches Fehlverhalten sollen vertraulich und ohne Vorverurteilung der Beteiligten geprüft werden.

Originalquelle

Grüne Bremen

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