Panorama

Bremen passt Krankenhausgesetz für Bundesreform an

Die Gesundheitsdeputation hat Änderungen am Bremischen Krankenhausgesetz gebilligt. Sie sollen die neue Planung und Finanzierung der Kliniken ermöglichen.

18. August 2026, 02:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Die Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz hat am Dienstag einer Änderung des Bremischen Krankenhausgesetzes zugestimmt. Das Nachtragsgesetz soll – vorbehaltlich der weiteren Beratungen in den zuständigen Gremien – am 1. Oktober 2026 in Kraft treten.

Mit der Novelle reagiert Bremen auf die Krankenhausreform des Bundes. Diese führt bundesweit einheitlich festgelegte Leistungsgruppen ein. Sie ordnen medizinische Behandlungen bestimmten Versorgungsbereichen zu und sollen künftig Grundlage der Krankenhausplanung sein.

Neue Planung für Kliniken

Die bisherige Krankenhausplanung nach medizinischen Fachrichtungen ist nach Angaben der Gesundheitsbehörde mit dem neuen Bundesrecht nicht mehr vereinbar. Das Landesgesetz soll deshalb die rechtliche Grundlage schaffen, um Leistungsgruppen einzelnen Krankenhäusern zuzuweisen und die Krankenhausplanung neu aufzustellen.

Die Planung sowie die Zuweisung der Leistungsgruppen sollen bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Krankenhäuser sollen damit im ersten Quartal 2027 wissen, welche Vorhaltevergütung sie erhalten. Dabei handelt es sich um Gelder für das Bereithalten medizinischer Angebote, die weniger stark von der Zahl tatsächlich behandelter Fälle abhängig sein sollen.

Finanzierung ab 2027

Die an Leistungsgruppen gekoppelte Vorhaltevergütung wird ab 2027 für die Finanzierung der Krankenhäuser relevant. Die frühzeitige Entscheidung soll den Häusern ermöglichen, ihre Strukturen an die neuen Vorgaben anzupassen. Zugleich verweist die Gesundheitsbehörde auf schwierigere Finanzierungsbedingungen durch das Beitragsstabilisierungsgesetz.

Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard bezeichnete die Gesetzesanpassung als Voraussetzung für eine rechtssichere Krankenhausplanung. Über das Gesetz müssen nach dem Votum der Deputation noch weitere Gremien entscheiden.

Schauplatz

Faulenstraße, Bremen

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