383 Bewerber kämpfen um 52 Sitze im Oldenburger Rat
Bei der Ratswahl am 13. September können Wahlberechtigte bis zu drei Stimmen verteilen. Parallel treten neun Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt an.
Bei der Oldenburger Ratswahl am 13. September stehen 383 Bewerberinnen und Bewerber für 52 Mandate zur Wahl. Wahlberechtigte können dafür bis zu drei Stimmen abgeben. Neben zwölf Parteien treten drei Wählergemeinschaften sowie ein Einzelkandidat an.
Der Rat wächst damit um zwei Sitze. Seine Größe richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadt; der Oberbürgermeister besetzt zusätzlich einen eigenen Sitz im Rat.
Drei Stimmen, viele Möglichkeiten
Die drei Stimmen können einer Partei, mehreren Parteien oder einzelnen Kandidierenden gegeben werden. Möglich ist auch, alle drei Stimmen auf eine Partei oder eine Person zu bündeln. Dieses Verfahren heißt Kumulieren. Wer Stimmen auf verschiedene Listen verteilt, panaschiert.
Entscheidend ist: Auf dem Stimmzettel dürfen insgesamt höchstens drei Kreuze stehen. Bei mehr Kreuzen ist der Stimmzettel ungültig. Kandidierende können nur im jeweiligen Wahlbereich gewählt werden. Die Stadt ist dafür in sechs Bereiche eingeteilt.
Listenplatz kann entscheidend sein
Für die Sitzverteilung werden zunächst alle Stimmen einer Partei oder Gruppe zusammengezählt. Anschließend wird ermittelt, wie viele Mandate davon in die einzelnen Wahlbereiche fallen. Dabei zählen sowohl Stimmen für Listen als auch persönliche Stimmen für Kandidierende.
Deshalb führt eine hohe Zahl persönlicher Stimmen nicht zwingend zu einem Sitz. Wenn in einem Wahlbereich überwiegend für die Liste gestimmt wurde, kann ein Bewerber mit einem vorderen Listenplatz zum Zuge kommen.
Das größte Bewerberfeld stellt die SPD mit 72 Kandidierenden, gefolgt von CDU mit 63 und Grünen mit 56. Erstmals bei einer Oldenburger Kommunalwahl antreten unter anderem Bürger Bündnis Oldenburg, Partei für Gerechtigkeit und Menschlichkeit, Echt Oldenburg und DAVA Niedersachsen.
Neun Bewerber fürs Rathaus
Zeitgleich wird ein neuer Oberbürgermeister gewählt. Hier gibt es nur eine Stimme. Neun Personen kandidieren. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, folgt zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern mit den meisten Stimmen.
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