Sport

Verbandsgericht bestätigt neues Meldeverfahren im Bremer Fußball

Die Wiederholung der Mannschaftsmeldung für die drei höchsten BFV-Herrenligen ist endgültig rechtmäßig. Berufungen von drei Vereinen blieben erfolglos.

11. August 2026, 13:26 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Das Verbandsgericht des Bremer Fußball-Verbandes hat die Wiederholung des Meldeverfahrens für Bremen-Liga, Landesliga und Bezirksliga bestätigt. Die Berufungen der DJK Germania Blumenthal, des SVGO Bremen und des TSV Melchiorshausen gegen den Beschluss des BFV-Beirats wurden zurückgewiesen. Weitere Rechtsmittel sind nicht möglich.

Frist lief zu früh ab

Auslöser war ein Fehler beim ursprünglichen Meldeschluss. Die Durchführungsbestimmungen sahen den 31. Mai 2026 vor, der auf einen Sonntag fiel. Nach den Fristenregelungen des Verbandes endete die Frist deshalb erst am Montag, 1. Juni. Das digitale Meldefenster war jedoch bereits am Sonntag geschlossen worden.

Der BFV-Beirat beschloss am 16. Juni deshalb, das Verfahren zu wiederholen und die Meldungen erneut bis zum 3. Juli zuzulassen. Zuvor hatte bereits das Sportgericht diese Entscheidung bestätigt. Die am 10. Juni veröffentlichte Einteilung der Staffeln beruhte nach Auffassung des Verbandsgerichts auf dem fehlerhaften Verfahren. Der Verband nahm sie noch am selben Tag zurück.

Sportliche Qualifikation zählt

Das Gericht stellte zudem klar, dass eine rechtzeitig abgegebene Meldung keinen Anspruch auf einen bestimmten Startplatz begründet. Maßgeblich bleiben die Regeln zu Auf- und Abstieg. Fehlt die sportliche Berechtigung, kann sie nicht durch eine Mannschaftsmeldung ersetzt werden. Nicht besetzte Plätze sollen nach den Vorgaben der Spielordnung über ein sportliches Nachrückverfahren vergeben werden.

Aus der kurzfristig veröffentlichten ersten Staffeleinteilung konnten Vereine laut Gericht ebenfalls keine dauerhaften Ansprüche ableiten. Sie war weniger als fünf Stunden öffentlich, Spielpläne lagen noch nicht vor und die Saison hatte nicht begonnen.

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