Nach Tod einer 33-Jährigen: ZGF fordert wirksameren Gewaltschutz
Nach dem gewaltsamen Tod einer Frau in Bremerhaven fordert ZGF-Leiterin Kathrin Stern mehr Prävention und warnt vor einer Verharmlosung der Tat.
Nach dem gewaltsamen Tod einer 33-jährigen Frau in Bremerhaven fordert die Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF) einen stärkeren Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Die genauen Hintergründe des Falls vom 6. September müssten sorgfältig ermittelt werden, erklärte die Bremerhavener ZGF-Leiterin Kathrin Stern am Sonntag.
Nach bisherigen Erkenntnissen soll der 34-jährige Ehemann die Frau in einem Mehrfamilienhaus an der Stresemannstraße mit Stichen und Schnitten schwer verletzt haben. Sie starb trotz einer Notoperation. Einsatzkräfte nahmen den Mann noch am Tatort fest. Gegen ihn wurde anschließend Haftbefehl erlassen.
Begriff in der Kritik
Stern bezeichnet die Tötung als Femizid. Damit ist die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts gemeint. Der häufig verwendete Begriff „Beziehungstat“ greife aus ihrer Sicht zu kurz, weil er mögliche Macht-, Kontroll- und Abhängigkeitsverhältnisse innerhalb einer Partnerschaft nicht ausreichend abbilde.
Zugleich betonte Stern, dass die sachliche Aufklärung und die Angehörigen der Getöteten im Vordergrund stehen müssten. Der Fall zeige, wie wichtig früh erreichbare Hilfen, Prävention und verlässliche Schutzangebote für bedrohte Frauen seien.
Bundesweit hohe Fallzahlen
Die ZGF verweist auf das im vergangenen November veröffentlichte Lagebild des Bundeskriminalamts zu häuslicher Gewalt. Danach wird bundesweit alle zwei bis drei Tage eine Frau von ihrem Partner oder früheren Partner getötet. Beinahe täglich werde zudem ein entsprechender Tötungsversuch registriert.
Bei frauenfeindlich motivierten Straftaten verzeichnete das Bundeskriminalamt nach Angaben der ZGF einen Anstieg um 73,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Stern sieht darin einen weiteren Anlass, Schutz und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen auszubauen.
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Senatspressestelle BremenKommentare
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