Nach Supermarktvorfall: Bremer Gericht spricht Mutter frei
Eine 40-Jährige soll ihre beiden Söhne in einem Bremer Supermarkt mit Spiritus übergossen haben. Das Gericht erklärte sie für schuldunfähig.
Eine 40 Jahre alte Frau ist nach dem Vorfall in einem Bremer Supermarkt freigesprochen worden. Das Gericht sah sie zum Zeitpunkt der Tat wegen einer schweren psychischen Erkrankung als schuldunfähig an. Die Frau war angeklagt, weil sie versucht haben soll, sich und ihre beiden Söhne anzuzünden.
Die weitere Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik ist zur Bewährung ausgesetzt worden. Die Frau wurde damit aus der Klinik entlassen und darf wieder mit ihren Söhnen zusammenleben.
Passanten griffen ein
Der Vorfall hatte sich im Januar ereignet. Nach den Erkenntnissen des Gerichts hatte die Mutter zunächst Spiritus getrunken und die brennbare Flüssigkeit anschließend über sich sowie ihre beiden Kinder geschüttet. Als sie die Flüssigkeit mit einem Feuerzeug entzünden wollte, griffen Zeugen ein und nahmen ihr das Feuerzeug ab.
Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau unter anderem versuchten Mord vorgeworfen. Durch das Einschreiten von Passanten kam es nicht zu einer Entzündung. Die Kinder blieben körperlich unverletzt.
Unterbringung auf Bewährung
Ein Freispruch wegen Schuldunfähigkeit bedeutet nicht, dass das Gericht den geschilderten Vorfall für nicht erwiesen hält. Entscheidend war nach der Einschätzung des Gerichts, dass die Frau wegen ihrer psychischen Erkrankung nicht strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann. Die psychiatrische Unterbringung wurde angeordnet, ihre Vollstreckung aber zur Bewährung ausgesetzt.
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