Freispruch nach Vorfall in Bremer Supermarkt
Eine 40-Jährige ist nach dem Angriff auf sich und ihre beiden Söhne schuldunfähig gesprochen worden. Die psychiatrische Unterbringung wird zur Bewährung ausgesetzt.
Eine 40 Jahre alte Mutter ist nach einem Vorfall in einem Bremer Supermarkt freigesprochen worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau im Januar schwer psychisch krank und deshalb schuldunfähig war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau unter anderem versuchten Mord vorgeworfen. Sie soll zunächst Spiritus getrunken und anschließend die Flüssigkeit über sich und ihre beiden Söhne gegossen haben. Als sie versucht haben soll, die Kinder mit einem Feuerzeug anzuzünden, griffen Zeugen ein und nahmen ihr das Feuerzeug ab.
Kinder wurden verletzt
Die Jungen erlitten laut Gericht Augenreizungen und Hautrötungen. Bei einem der Kinder bildeten sich durch den Spiritus Blasen im Genitalbereich. Der Junge musste operiert werden, behielt aber keine bleibenden körperlichen Schäden zurück.
Nach den Feststellungen des Gerichts litt die Frau zur Tatzeit an einer Depression und einer psychotischen Störung. Sie befand sich seit dem Vorfall in psychiatrischer Behandlung. Ihr Zustand habe sich inzwischen deutlich stabilisiert.
Behandlung wird fortgesetzt
Die Frau darf die psychiatrische Klinik verlassen und zu ihren Söhnen zurückkehren. Die weitere Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzte das Gericht zur Bewährung aus. Zunächst ist eine Behandlung in einer Tagesklinik vorgesehen, später eine ambulante Therapie. Jugendamt sowie Bewährungs- und Führungshilfe sollen die Frau und ihre Familie anschließend begleiten.
Mit der Entscheidung folgte das Gericht den Einschätzungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
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