Nach E-Mail-Betrug: Autokäufer muss Kaufpreis erneut zahlen
Knapp 17.000 Euro gingen nach manipulierten E-Mails an Betrüger. Das Oberlandesgericht Oldenburg sieht die Forderung des Autohauses dennoch als offen an.
Ein Käufer eines Gebrauchtwagens muss den Kaufpreis von knapp 17.000 Euro ein zweites Mal zahlen, obwohl er die Summe bereits an Cyberkriminelle überwiesen hatte. Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte damit die Forderung eines Autohauses aus dem Raum Oldenburg. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Der Mann hatte Ende 2024 ein Fahrzeug bestellt. Seine Tochter fragte das Autohaus anschließend per E-Mail nach dessen Bankverbindung. Unbekannte fingen nach Angaben des Gerichts sowohl diese Nachricht als auch die Antworten des Betriebs ab. Sie übermittelten stattdessen eine gefälschte Kontoverbindung.
Geld ging an Betrüger
Der Käufer überwies den Betrag auf das falsche Konto. Das Auto wurde ihm dennoch ausgehändigt. Erst später stellte sich heraus, dass beim Autohaus kein Geld eingegangen war. Der Betrieb verlangte daraufhin die erneute Zahlung des Kaufpreises auf sein tatsächliches Konto.
Das Landgericht Oldenburg hatte dem Autohaus bereits recht gegeben. Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts bestätigte dieses Urteil. Die Zahlung an die Betrüger habe die Schuld gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllt.
Keine Mitschuld festgestellt
Anders hätte der Fall liegen können, wenn dem Autohaus ein Fehler bei der Kommunikation oder bei den Sicherheitsvorkehrungen nachgewiesen worden wäre. Dafür sah das Gericht jedoch keine Anhaltspunkte. Das Risiko der fehlgeleiteten Überweisung blieb deshalb beim Käufer.
Das Urteil zeigt, dass Käufer Bankdaten vor einer größeren Überweisung besonders sorgfältig prüfen sollten. Bei Änderungen oder neuen Kontoverbindungen empfiehlt sich eine Rückfrage über einen bereits bekannten Kontaktweg.
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