Manipulierte E-Mail: Autokäufer muss Kaufpreis erneut zahlen
Nach einer gefälschten Bankverbindung überwies ein Autokäufer rund 17.000 Euro an Betrüger. Das Oberlandesgericht Oldenburg sieht die Forderung des Autohauses dennoch als offen an.
Ein Käufer eines Gebrauchtwagens muss den Kaufpreis von knapp 17.000 Euro erneut an das Autohaus zahlen, nachdem er wegen einer manipulierten E-Mail an Betrüger überwiesen hatte. Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigte ein Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 21. November 2025. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Der Mann hatte Ende 2024 bei einem Autohaus im Raum Oldenburg ein Fahrzeug gekauft. Einige Tage nach Vertragsschluss fragte seine Tochter per E-Mail nach den Kontodaten des Betriebs. Unbekannte griffen nach den Gerichtsangaben in diesen Austausch ein und änderten die IBAN in einem PDF-Anhang.
Geld ging ins Ausland
Der Käufer überwies den Betrag auf das manipulierte Konto. Das Fahrzeug wurde zwar ausgehändigt, das Geld erreichte das Autohaus aber nicht und wurde ins Ausland weitergeleitet.
Nach Auffassung der Gerichte hat die Überweisung an die unbekannten Empfänger die Zahlungspflicht gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllt. Dass der Käufer auf die mitgeteilte Bankverbindung vertraut habe, ändere daran nichts.
Keine Pflichtverletzung festgestellt
Der Käufer hatte dem Autohaus vorgeworfen, unzureichende Sicherheitsvorkehrungen hätten den Betrug ermöglicht. Dafür fanden die Gerichte keine Anhaltspunkte. Ein Angriff auf die IT-Systeme des Unternehmens sei nicht nachweisbar gewesen. Besondere Sicherheitsverfahren für die Übermittlung von Bankdaten seien nicht vereinbart worden; auch einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung sahen die Richter nicht.
Das Autohaus war zudem nicht verpflichtet, den Zahlungseingang vor der Übergabe des Wagens zu prüfen. Den E-Mail-Weg für die Nachfrage nach der Bankverbindung hatte die Tochter des Käufers gewählt.
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