Integrationskurse: Teilweise Öffnung ab August in Bremen
Ab 1. August können wieder mehr Menschen zu Integrationskursen zugelassen werden. Bremen finanziert zusätzlich vier Deutschkurse für weiterhin ausgeschlossene Gruppen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lockert zum 1. August den Zulassungsstopp für Integrationskurse teilweise. Damit erhalten vor allem Geflüchtete aus der Ukraine sowie Deutsche und EU-Bürger mit unzureichenden Deutschkenntnissen für den Beruf wieder besseren Zugang zu den Kursen.
Die Zulassungen waren im Februar ausgesetzt worden. Grundlage für die nun geltende Lockerung ist eine Änderungsverordnung zur Integrationskursverordnung vom 22. Juli. Plätze werden weiterhin nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten vergeben.
Priorität für bestimmte Gruppen
Zugelassen werden sollen insbesondere Ukrainerinnen und Ukrainer mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes. Auch deutsche und europäische Staatsangehörige können berücksichtigt werden, wenn ihnen die für eine Erwerbstätigkeit nötigen Sprachkenntnisse fehlen.
Die Bremer Sozialsenatorin Claudia Schilling wertete die Entscheidung als Teilerfolg. Das Land hatte sich gemeinsam mit anderen Ländern für eine Rücknahme des Zulassungsstopps eingesetzt und will auf Bundesebene weiter für eine dauerhafte Öffnung und eine ausreichende Finanzierung der Kurse werben.
Vier zusätzliche Deutschkurse
Für Menschen, die weiterhin keinen Zugang zu Integrationskursen haben, stockt Bremen die Finanzierung von Deutschkursen für Asylbewerber und Geflüchtete auf. Der Rahmenvertrag mit der Volkshochschule steigt einmalig von rund 258.500 auf 300.000 Euro. Dadurch sollen vier zusätzliche Kurse entstehen.
Von der Lockerung ausgeschlossen bleiben unter anderem Geduldete, Asylbewerber sowie Personen, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Nach Angaben des Ressorts betrifft dies im Land Bremen rund 30 Prozent der potenziellen Kursteilnehmenden.
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Senatspressestelle BremenKommentare
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