Hofstelle am Ostweg: Bebauung bleibt vorerst offen

Die frühere Hofstelle an der Kreuzung von Ostweg und Sandweg in Oldenburg steht leer. Für das 7200 Quadratmeter große Grundstück gibt es noch keine konkreten Baupläne.

Panorama 16. September 2026, 13:28 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Für die leer stehende ehemalige Hofstelle an der Einmündung von Ostweg und Sandweg in Oldenburg gibt es derzeit keine konkrete Planung. Das privat gehörende Grundstück umfasst nach Angaben der Stadt rund 7200 Quadratmeter. Wie es künftig genutzt werden kann, soll der Bebauungsplan 852 für den Bereich Ostweg/Sandweg regeln.

Die Stadt will in dem Gebiet zusätzliche Bauvorhaben weiterhin ermöglichen, zugleich aber genauer festlegen, welche Größen und Formen Gebäude haben dürfen. Wie viele Wohnungen auf der früheren Hofstelle möglich wären, lässt sich nach Angaben der Verwaltung noch nicht sagen.

Regeln für neue Gebäude

Das Planverfahren läuft bereits seit 2023. Damals verwies die Verwaltung darauf, dass durch die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs an der Kreuzung eine größere zusammenhängende Fläche für eine weitere Bebauung entstehen könne.

Anlass für die Überarbeitung der Regeln waren zudem Bauanfragen und Anträge im Umfeld von Sandweg, Ostweg und östlich der Hohenmoorstraße. Nach Einschätzung der Stadt hätten die bisherigen Vorgaben Vorhaben zugelassen, die sich nicht ausreichend in die vorhandene Siedlungsstruktur einfügten.

Bauen in hinteren Reihen

Besonders die Bebauung in zweiter und dritter Reihe soll künftig stärker gesteuert werden. Für den nördlichen Ostweg plant die Stadt, die bisherige Abstufung von der vorderen bis zur hinteren Baureihe zu erhalten. Vorgesehen sind unter anderem Festsetzungen zu Gebäudehöhen und zur Zahl der zulässigen Wohneinheiten. Ob und wann Eigentümer für die Hofstelle selbst ein Vorhaben entwickeln, ist nicht bekannt.

Schauplatz

Ostweg, Oldenburg Große Karte

Orte

Oldenburg

Teilen

Kommentare

Ihre Meinung zu diesem Artikel. Beiträge erscheinen sofort; die Redaktion liest mit und entfernt, was gegen Recht oder Anstand verstößt.

Den ersten Kommentar schreiben

Mit dem Absenden werden Name, Kommentar und Zeitpunkt öffentlich angezeigt. E-Mail-Adresse und IP-Adresse bleiben intern; die IP-Adresse wird nach 30 Tagen gelöscht.

Verwandte Artikel

Impressum · Datenschutz