Hygienemängel im Restaurant Rosana amtlich veröffentlicht
Die Bremer Lebensmittelüberwachung hat bei einer Kontrolle des Restaurants Rosana erhebliche und wiederholte Hygienemängel festgestellt.
Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) hat Hygienemängel im Restaurant Rosana am Rembertiring amtlich veröffentlicht. Bei einer Kontrolle am 22. Juni wurden nach Behördenangaben wiederholte, teils gravierende Verstöße bei der Personal- und Betriebshygiene festgestellt.
Mehrere Handwaschbecken seien nicht ausreichend nutzbar gewesen. Im Produktionsraum waren Seifen- und Einmalhandtuchspender beschädigt, am Tresen funktionierte das Waschbecken nicht. Teilweise fehlten Seife oder Handtücher. Damit sei eine hygienische Reinigung und Trocknung der Hände nicht im erforderlichen Umfang möglich gewesen.
Schimmel in Kühlgeräten
Nach Angaben des LMTVet wurden in mehreren Kühleinrichtungen Schimmel, alte Lebensmittelreste und starke Verschmutzungen festgestellt. In einem provisorischen Lagerbereich außerhalb des Betriebs seien angeschnittene Fleischspieße in einem stark verunreinigten Kühlschrank gelagert worden.
Auch Geräte zur Lebensmittelverarbeitung waren laut Veröffentlichung betroffen. Genannt werden unter anderem eine Eiswürfelmaschine mit schleimigen Ablagerungen, eine verschmutzte Mikrowelle, eine Raspelmaschine, ein Standmixer und Fritteusen mit älteren Fettablagerungen. Auf Holzbrettern zur Lagerung von Teiglingen seien Schimmelspuren und Teigreste festgestellt worden.
Gefahr für Lebensmittel
Die Behörde beanstandete zudem Verunreinigungen an Dunstabzugshaube, Fußboden und Spülbereich. Fettablagerungen hätten von der Abzugshaube auf darunter behandelte Lebensmittel tropfen können. Wegen der mangelhaften Händehygiene und der festgestellten Verunreinigungen seien die im Betrieb hergestellten Lebensmittel einer möglichen nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt gewesen, teilte der LMTVet mit.
Die Veröffentlichung erfolgte am 1. August nach Paragraph 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.
Schauplatz
Befristete Meldung: Diese Meldung wird am 01.02.2027 automatisch gelöscht und ist danach nicht mehr abrufbar. Gesetzliches Löschdatum der amtlichen Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB (01.02.2027)
Originalquelle
LMTVet Bremen (§ 40 Abs. 1a LFGB)Kommentare
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