An de Holtöber bis Ende Oktober nur noch in eine Richtung befahrbar
Zwischen Schwaneweder Straße und Bockhorner Weg gilt bis zum 31. Oktober eine Einbahnstraßenregelung. Für die Gegenrichtung ist eine Umleitung ausgeschildert.
Auf der Straße An de Holtöber gelten seit dem 17. August bis einschließlich 31. Oktober Verkehrsänderungen. Betroffen ist der Abschnitt zwischen Schwaneweder Straße und Bockhorner Weg. Die Regelung ist täglich von 7 bis 17 Uhr vorgesehen.
In zwei Bauabschnitten wird die Straße zur Einbahnstraße. Fahrzeuge dürfen dann nur in Richtung Bockhorner Weg fahren. Die Fahrtrichtung zur Lüssumer Straße ist im jeweiligen Arbeitsbereich gesperrt.
Umleitung für Gegenrichtung
Wer An de Holtöber in Richtung Lüssumer Straße nutzen möchte, muss einer ausgeschilderten Umleitung folgen. Die Verkehrsmanagement-Zentrale Bremen weist auf die veränderte Führung für beide Fahrtrichtungen hin.
Die Einschränkungen sind bis Samstag, 31. Oktober, um 17 Uhr angekündigt. Verkehrsteilnehmende sollten auf der Verbindung zwischen Schwaneweder Straße und Bockhorner Weg zusätzliche Zeit einplanen und die Beschilderung vor Ort beachten.
Zwei Bauabschnitte geplant
Welche Teilstrecken in den einzelnen Bauabschnitten jeweils betroffen sind, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Fest steht: Die Einbahnstraßenregelung gilt während der angegebenen Zeiten in Richtung Bockhorner Weg; die Gegenrichtung zur Lüssumer Straße bleibt gesperrt. Eine Umleitungsstrecke ist ausgewiesen.
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