An de Holtöber: Ab Mitte August nur noch Richtung Bockhorner Weg
Auf An de Holtöber gilt vom 17. August bis Ende Oktober abschnittsweise eine Einbahnstraßenregelung. In Richtung Lüssumer Straße wird die Strecke gesperrt.
Auf der Straße An de Holtöber zwischen Schwaneweder Straße und Bockhorner Weg beginnt am Montag, 17. August, eine längerfristige Verkehrsregelung. Bis einschließlich Samstag, 31. Oktober, ist die Strecke in zwei Bauabschnitten nur als Einbahnstraße in Richtung Bockhorner Weg befahrbar.
Die Fahrtrichtung zur Lüssumer Straße wird in dem betroffenen Bereich gesperrt. Die Regelung soll jeweils ab 7 Uhr gelten und am 31. Oktober um 17 Uhr enden.
Umleitung ist ausgeschildert
Für den Verkehr in Richtung Lüssumer Straße ist eine Umleitung vorgesehen. Verkehrsteilnehmende sollten sich auf längere Wege einstellen und die Beschilderung vor Ort beachten. Die Einschränkung betrifft beide Fahrtrichtungen, weil die Durchfahrt nur noch in Richtung Bockhorner Weg möglich ist.
Zwei Bauabschnitte geplant
Die Arbeiten beziehungsweise die Verkehrsführung werden in zwei Bauabschnitten umgesetzt. Angaben zum genauen Zuschnitt der einzelnen Abschnitte oder zum Grund der Maßnahme liegen in der Verkehrsmeldung nicht vor. Die Einbahnstraßenregelung gilt für den Abschnitt zwischen Schwaneweder Straße und Bockhorner Weg über mehr als zweieinhalb Monate.
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