An de Holtöber bis Ende Oktober nur noch in eine Richtung befahrbar
Zwischen Schwaneweder Straße und Bockhorner Weg gilt bis zum 31. Oktober abschnittsweise eine Einbahnstraßenregelung.
Auf der Straße An de Holtöber gelten zwischen Schwaneweder Straße und Bockhorner Weg vom 17. August bis zum 31. Oktober Verkehrsbeschränkungen. Die Regelung beginnt am Montag um 7 Uhr und soll am 31. Oktober um 17 Uhr enden.
Die Straße wird in zwei Bauabschnitten jeweils nur als Einbahnstraße in Richtung Bockhorner Weg befahrbar sein. In Fahrtrichtung Lüssumer Straße ist der Abschnitt gesperrt.
Umleitung ausgeschildert
Für den gesperrten Verkehr in Richtung Lüssumer Straße ist eine Umleitung ausgewiesen. Verkehrsteilnehmende sollten sich auf geänderte Wegeführungen einstellen und die Beschilderung vor Ort beachten.
Die Einschränkungen betreffen beide Fahrtrichtungen: Während die Durchfahrt zum Bockhorner Weg möglich bleibt, müssen Fahrzeuge in Gegenrichtung auf die ausgeschilderte Umleitung ausweichen. Die Einbahnstraßenregelung gilt nach Angaben des Verkehrsmanagements bis Ende Oktober.
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