A1-Kontrolle bei Wildeshausen: 17 von 27 Lastwagen beanstandet

Bei einer Kontrolle auf der A1 untersagte die Polizei zwölf Fahrern vorerst die Weiterfahrt. Ein Sattelzug hatte neun Tonnen Gefahrgut geladen.

Verkehr 07. Oktober 2026, 15:20 Uhr 1 Min. Lesezeit 1 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Bei einer Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs auf der A1 bei Wildeshausen hat die Polizei 17 von 27 überprüften Fahrzeugen beanstandet. Zwölf Fahrer durften ihre Fahrt zunächst nicht fortsetzen. Die Kontrolle fand am Dienstag, 6. Oktober, an der Tank- und Rastanlage Wildeshausen in der Gemeinde Dötlingen statt.

Im Einsatz waren 18 Polizistinnen und Polizisten aus mehreren Dienststellen der Polizeidirektion Oldenburg. Zwei Beschäftigte des Bundesamtes für Logistik und Mobilität unterstützten sie. Überprüft wurden Lastwagen, die in Richtung Hamburg unterwegs waren.

Gefahrgut nicht gesichert

Ein Sattelzug fiel zunächst durch ein verbotenes Überholmanöver auf. Das aus Frankreich kommende Fahrzeug transportierte rund neun Tonnen gefährliche Güter nach Hamburg. Nach Angaben der Polizei war die Ladung nicht ausreichend gesichert.

Der Fahrer musste die Sicherung verbessern und 400 Euro als Sicherheitsleistung hinterlegen. Eine solche Zahlung dient bei Betroffenen ohne festen Wohnsitz in Deutschland dazu, ein mögliches Bußgeldverfahren abzusichern. Auch gegen den für die Verladung Verantwortlichen wurde ein Verfahren eingeleitet.

Stahlplatten konnten verrutschen

Bei einem weiteren Sattelzug bemängelten die Einsatzkräfte ebenfalls die Ladungssicherung. Das offene Fahrzeug war mit rund 24 Tonnen Bodenplatten aus Stahl beladen und auf dem Weg von Irland nach Tostedt. Es waren zu wenige Zurrgurte angebracht. Zudem bestanden Lücken zwischen den Platten.

Bei einem starken Brems- oder Ausweichmanöver hätte die Ladung nach Einschätzung der Polizei verrutschen, die Ladebordwand durchschlagen und die Fahrerkabine beschädigen können. Der 62 Jahre alte Fahrer durfte erst weiterfahren, nachdem eine ausreichende Sicherung nachgewiesen worden war. Gegen ihn wurde ein Bußgeldverfahren eröffnet.

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