20 Jahre Informationsfreiheit im Land Bremen
Seit 2006 können Bürger Auskünfte von Behörden verlangen. Das Bremer Transparenzportal verzeichnete 2025 mehr als 1,5 Millionen Dokumentenaufrufe.
Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz wird am 1. August 20 Jahre alt. Es gibt allen Menschen grundsätzlich das Recht, Informationen bei öffentlichen Verwaltungen im Land Bremen anzufordern. Bremen gehörte 2006 zu den ersten Ländern mit einem solchen Gesetz.
Für 2025 wurden im Bremer Transparenzportal mehr als 100 erfolgreich bearbeitete Anträge auf Informationszugang registriert. Im laufenden Jahr seien ebenfalls bereits zahlreiche Anfragen bewilligt worden, teilte der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit mit.
Ausnahmen sind geregelt
Ein besonderes Interesse muss nach dem Bremer Gesetz nicht nachgewiesen werden. Behörden dürfen Informationen jedoch in gesetzlich festgelegten Fällen zurückhalten. Dazu zählen der Schutz persönlicher Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum sowie bestimmte öffentliche Belange.
Das Gesetz verpflichtet Verwaltungen zudem, Informationen eigenständig zu veröffentlichen. Wer einen Anspruch auf Auskunft als verletzt ansieht, kann sich an den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wenden.
Millionen Abrufe im Portal
Das Transparenzportal Bremen verzeichnete 2025 nach Angaben der Behörde mehr als 1,5 Millionen Aufrufe von Seiten und Dokumenten. Nicht enthalten sind Zugriffe auf dieselben Unterlagen über die Internetseiten der jeweils zuständigen Behörden, weil diese nicht statistisch erfasst werden.
Zu den jüngeren Anfragen gehörten laut Mitteilung unter anderem rückblickende Bewertungen von Tierversuchen, Angaben zur Schwangerenkonfliktberatung und statistische Daten zu steuerlichen Außenprüfungen. Landesbeauftragter Timo Utermark bezeichnete den Informationszugang als wichtig für Transparenz staatlichen Handelns und demokratische Kontrolle.
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Senatspressestelle BremenKommentare
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