Zollkontrolle in Oldenburg: 23 Verfahren und Verdachtsfälle

Bei Kontrollen im Friseur- und Kosmetikgewerbe hat der Zoll zahlreiche Auffälligkeiten festgestellt. Im Bezirk des Hauptzollamts Oldenburg werden 23 Fälle weiterverfolgt.

Panorama 28. September 2026, 16:53 Uhr 1 Min. Lesezeit 3 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
Zoll Oldenburg (Archivfoto)
Zoll Oldenburg (Archivfoto) | Foto: JoachimKohler-HB / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Nach einer groß angelegten Kontrolle im Friseur- und Kosmetikgewerbe verfolgt das Hauptzollamt Oldenburg zahlreiche mögliche Verstöße. Die Beamten leiteten 15 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. In acht weiteren Fällen besteht der Verdacht auf Straftaten.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüfte am Samstag, 19. September, Betriebe in Oldenburg, Wilhelmshaven und Norden sowie in den Landkreisen Emsland und Leer. Insgesamt waren 35 Beschäftigte des Zolls von den Standorten Oldenburg und Emden beteiligt.

54 Beschäftigte befragt

Die Einsatzkräfte befragten 54 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen. In zehn Fällen begannen sie zudem mit der Auswertung von Geschäftsunterlagen. Die weiteren Ermittlungen betreffen unter anderem den möglichen Einbehalt von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen die Pflicht zum Mitführen von Ausweispapieren, mögliche Unterschreitungen des Mindestlohns und den Verdacht unerlaubter Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte.

Der Zoll prüfte außerdem, ob die Beschäftigten ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung gemeldet waren, notwendige Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnisse vorlagen und möglicherweise Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden. Die festgestellten Hinweise werden nun weiter untersucht. Ob sich die Verdachtsfälle bestätigen, steht noch nicht fest.

Neue Pflichten seit Januar

Friseur- und Kosmetikbetriebe fallen seit dem 1. Januar 2026 unter zusätzliche Vorgaben des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Dazu gehören insbesondere die Pflicht für Beschäftigte, Ausweispapiere mitzuführen, sowie die sofortige Anmeldung bei der Sozialversicherung.

Für beide Branchen gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Er liegt seit Anfang 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. An dem bundesweiten Kontrolltag waren nach Angaben des Zolls rund 2.200 Einsatzkräfte beteiligt.

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