Schwarzarbeit: Zoll leitet neun Verfahren im Land Bremen ein
Mehr als 40 Menschen wurden in Kosmetikstudios und auf Baustellen kontrolliert. Ein Studio musste schließen, zehn weitere Fälle werden geprüft.
Bei Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben Behörden in Bremen und Bremerhaven neun Verfahren eingeleitet. Vier Strafverfahren betreffen den Verdacht des illegalen Aufenthalts. Hinzu kommen fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren, überwiegend wegen mutmaßlich unerlaubter Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte.
Mehr als 40 Personen wurden am 22. September in Nagel- und Kosmetikstudios sowie auf Baustellen überprüft. Ein Kosmetikstudio wurde vom Ordnungsamt geschlossen. Gründe für die Schließung wurden nicht genannt.
Zehn Fälle noch offen
In zehn weiteren Fällen sind vertiefte Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich. Jeweils zweimal geht es um den möglichen Verstoß gegen den gesetzlichen Mindestlohn und um den Verdacht nicht oder fehlerhaft abgeführter Sozialversicherungsbeiträge. Vier Sachverhalte mit möglichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen werden noch geklärt.
In zwei weiteren Fällen fanden die Kontrolleure Hinweise auf andere Verstöße. Dabei geht es unter anderem um Meldepflichten im Sozialversicherungsrecht und die Pflicht, Ausweispapiere mitzuführen. Sollten sich Verdachtsmomente bestätigen, drohen weitere Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Unberechtigt erhaltene Sozialleistungen können zurückgefordert werden.
Mängel auf Baustellen
Die Gewerbeaufsicht stellte auf Baustellen mehrere Mängel beim Arbeitsschutz und bei der Betriebssicherheit fest. Bei Beschäftigten auf öffentlichen Bauvorhaben soll außerdem nachträglich geprüft werden, ob die vorgeschriebenen Mindestentgelte gezahlt wurden.
An dem Aktionstag beteiligten sich neben Zoll und kommunalen Stellen auch Finanzämter, Gewerbeaufsicht, Gewerbemeldestelle und die Sonderkommission Mindestentgelt. Der Zoll kontrollierte unter anderem Sozialversicherungsanmeldungen, Arbeitserlaubnisse, Aufenthaltstitel und die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen. Solche gemeinsamen Kontrollen finden im Land Bremen seit 2015 zweimal jährlich statt.
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Senatspressestelle BremenKommentare
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