Panorama

Totschlagsprozess nach tödlichem Angriff an der Kornstraße beginnt

Drei Männer müssen sich ab dem 25. September vor dem Landgericht Bremen verantworten. Die Anklage wirft ihnen vor, einen Mann nach einem Streit gemeinschaftlich getötet zu haben.

11. September 2026, 00:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 1 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
Staatsanwaltschaft Bremen (Archivfoto)
Staatsanwaltschaft Bremen (Archivfoto) | Foto: Godewind / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Vor dem Landgericht Bremen beginnt am Freitag, 25. September, der Prozess gegen drei Männer im Alter von 36, 37 und 64 Jahren. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Totschlag vor. Verhandlungsbeginn ist um 9.30 Uhr.

Nach dem Anklagevorwurf soll es am Abend des 17. März zunächst in einem Café an der Kornstraße zu einem verbalen Streit zwischen dem 64-Jährigen und dem später Getöteten gekommen sein. Der 64-Jährige soll anschließend seinen 36-jährigen Sohn angerufen haben.

Streit soll eskaliert sein

Der Sohn sei gemeinsam mit dem 37-jährigen Mitangeklagten zur Kornstraße gekommen. Dort sollen die drei Beschuldigten erneut auf den Mann getroffen sein. Laut Staatsanwaltschaft entwickelte sich eine Diskussion, dann eine Rangelei. Das Opfer sei dabei zu Boden gestürzt.

Die Anklage geht von einem gemeinsamen Tatplan aus. Demnach soll der 37-Jährige auf den am Boden liegenden Mann geschossen haben. Die beiden anderen Angeklagten sollen auf dessen Körper und Kopf getreten haben. Anschließend soll der 37-Jährige mindestens zwei weitere Schüsse abgegeben haben.

Opfer starb im Krankenhaus

Der Verletzte wurde in ein Krankenhaus gebracht, starb jedoch noch am Abend des 17. März. Über die konkreten Folgen der Verletzungen macht die Mitteilung des Gerichts keine Angaben.

Für das Verfahren sind nach dem Auftakt insgesamt 19 weitere Verhandlungstage vorgesehen. Sie reichen bis zum 21. Januar 2027. Die Termine beginnen in der Regel um 9.30 Uhr; am 28. Oktober sowie am 2. und 18. November sind Sitzungen für 14 Uhr angesetzt.

Ob sich die Vorwürfe bestätigen, muss das Gericht erst klären. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Schauplatz

Kornstraße, Bremen

Originalquelle

Landgericht Bremen

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