Thedinghauser Straße bis 2028 dauerhaft verengt
In der Thedinghauser Straße gilt bis Ende März 2028 eine Fahrbahneinengung. Ein Geh- und Radweg wird auf einer Seite gesperrt, zudem besteht Halteverbot.
In der Thedinghauser Straße kommt es seit dem 31. August zu langfristigen Verkehrseinschränkungen. Die Fahrbahn ist in beide Richtungen eingeengt. Die Regelung soll nach aktuellem Stand bis zum 31. März 2028 um 17 Uhr gelten.
Betroffen ist der Bereich auf Höhe der Hausnummer 36. Verkehrsteilnehmende müssen dort mit weniger Platz und möglichen Verzögerungen rechnen.
Geh- und Radweg gesperrt
Zusätzlich ist der Geh- und Radweg auf einer Straßenseite gesperrt. Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, sollen auf die gegenüberliegende Seite ausweichen. Die Einschränkung gilt durchgehend seit dem 31. August um 7 Uhr.
Halteverbot im Bereich
Im Umfeld der Engstelle besteht ein Halteverbot. Es betrifft die Bereiche bei den Hausnummern 21 bis 23 sowie 34 bis 38. Autofahrende sollten die Beschilderung beachten und an der verengten Stelle besonders vorsichtig fahren.
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