Ottostraße bis März 2028 verengt: Geh- und Radweg teils gesperrt
In der Ottostraße gilt bis Ende März 2028 eine Fahrbahneinengung. Ein Geh- und Radweg wird auf einer Seite gesperrt, zudem besteht ein Halteverbot.
In der Ottostraße kommt es ab Montag, 31. August, um 7 Uhr zu einer langfristigen Verkehrseinschränkung. Bis zum 31. März 2028 um 17 Uhr wird die Fahrbahn im Bereich zwischen den Hausnummern 14 und 17 eingeengt. Die Regelung betrifft beide Fahrtrichtungen.
Zusätzlich wird der Geh- und Radweg auf einer Straßenseite gesperrt. Menschen zu Fuß und mit dem Fahrrad sollen die jeweils gegenüberliegende Seite nutzen.
Halteverbot im Abschnitt
Im betroffenen Bereich gilt außerdem ein Halteverbot. Damit soll die eingeengte Fahrbahn frei bleiben. Verkehrsteilnehmende müssen dort über einen Zeitraum von mehr als anderthalb Jahren mit veränderten Verkehrsverhältnissen rechnen.
Gegenseite nutzen
Für den Fuß- und Radverkehr ist die Sperrung vor allem an der jeweiligen Straßenseite relevant. Die andere Seite der Ottostraße bleibt nach der Mitteilung als Ausweichmöglichkeit vorgesehen. Autofahrende sollten die Einengung berücksichtigen und im Bereich des Halteverbots keine Fahrzeuge abstellen.
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