Seniorenratswahl: Rückgabefrist endet am 2. Oktober

Die Wahlbriefe für die Seniorenratswahl in Osterholz-Scharmbeck müssen am 2. Oktober bis 12 Uhr im Rathaus eingegangen sein.

Politik 24. September 2026, 11:58 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
Osterholz-Scharmbeck (Logo)
Osterholz-Scharmbeck (Logo) | Foto: Wikimedia Commons, gemeinfrei

Bei der Seniorenratswahl in Osterholz-Scharmbeck läuft die Frist für die Rückgabe der Briefwahlunterlagen am Freitag, 2. Oktober 2026, ab. Die ausgefüllten Unterlagen müssen spätestens um 12 Uhr im Rathaus der Stadt vorliegen.

Wer seinen Wahlbrief mit dem vorgesehenen Rückumschlag per Post verschickt, sollte ausreichend Zeit für die Zustellung einplanen. Entscheidend ist nicht das Datum des Versands, sondern der rechtzeitige Eingang bei der Stadt.

Wahl ab 60 Jahren

Wahlberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner von Osterholz-Scharmbeck, die bereits 60 Jahre alt sind oder dieses Alter bis zum 31. Dezember 2026 erreichen. Voraussetzung ist außerdem ein Wohnsitz im Stadtgebiet.

Die Briefwahlunterlagen wurden nach Angaben der Stadt Mitte September an die Wahlberechtigten verschickt. Zahlreiche ausgefüllte Wahlbriefe seien bereits eingegangen. Wer die Unterlagen noch nicht zurückgegeben hat, kann dies bis zum Ende der Frist nachholen.

Beratung seit 1980

Der Seniorenrat besteht in Osterholz-Scharmbeck seit 1980. Er befasst sich mit Themen, die ältere Menschen in der Stadt betreffen, und vertritt ihre Anliegen gegenüber Politik und Verwaltung.

Zudem unterstützt das Gremium den Stadtrat und die Verwaltung bei Fragen, die für Seniorinnen und Senioren von Bedeutung sind. Die Stadt ruft die Wahlberechtigten dazu auf, sich an der Abstimmung zu beteiligen.

Orte

Osterholz-Scharmbeck

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