Seniorenratswahl in Osterholz-Scharmbeck: Frist endet am 2. Oktober
Die Briefwahlunterlagen für die Seniorenratswahl müssen am 2. Oktober bis 12 Uhr im Rathaus vorliegen. Wahlberechtigt sind Einwohner ab 60 Jahren.
Bei der Seniorenratswahl in Osterholz-Scharmbeck läuft die Abgabefrist am Freitag, 2. Oktober 2026, um 12 Uhr ab. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im Rathaus eingegangen sein. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang bei der Stadt, nicht der Zeitpunkt des Versands.
Wer seine Unterlagen mit der Post zurückschicken möchte, sollte mögliche Postlaufzeiten berücksichtigen. Für die Rücksendung liegt den Wahlunterlagen ein vorgesehener Umschlag bei.
Wahlrecht ab 60
Teilnehmen können alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Osterholz-Scharmbeck, die bereits 60 Jahre alt sind oder dieses Alter spätestens am 31. Dezember 2026 erreichen. Die Stadt hatte die Briefwahlunterlagen Mitte September an die Wahlberechtigten verschickt.
Nach Angaben der Verwaltung sind bereits zahlreiche ausgefüllte Unterlagen eingegangen. Wie viele Menschen insgesamt wahlberechtigt sind oder wie hoch die bisherige Beteiligung ausfällt, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Vertretung älterer Menschen
Der Seniorenrat berät den Rat und die Verwaltung von Osterholz-Scharmbeck bei Themen, die ältere Einwohnerinnen und Einwohner betreffen. Zugleich vertritt das Gremium deren Interessen und Anliegen gegenüber der Kommunalpolitik und der Stadtverwaltung.
In Osterholz-Scharmbeck besteht der Seniorenrat seit 1980. Mit der laufenden Wahl wird über die künftige Zusammensetzung dieser Interessenvertretung entschieden. Angaben zu den Kandidatinnen und Kandidaten sowie zur Zahl der zu vergebenden Sitze enthält die Mitteilung der Stadt nicht.
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Stadt Osterholz-ScharmbeckKommentare
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