Schulanmeldung in Bremerhaven: Erstmals Anspruch auf Ganztag
Eltern können ihre Kinder vom 2. bis 20. November für das Schuljahr 2027/28 anmelden. Neu ist der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung.
Die Anmeldung für die öffentlichen Grundschulen in Bremerhaven beginnt am Montag, 2. November 2026. Eltern müssen ihre Schulanfänger bis Freitag, 20. November, persönlich an der zuständigen Grundschule anmelden. Die Frist gilt für das Schuljahr 2027/28. Spätere Anmeldungen sind nicht möglich.
Maßgeblich ist zunächst die Grundschule des jeweiligen Einzugsgebiets. Sie teilt den Familien auch die konkreten Anmeldezeiten mit. Soll ein Kind eine andere Grundschule besuchen, müssen Eltern den entsprechenden Antrag ebenfalls an der zuständigen Anmeldeschule ausfüllen und einreichen.
Ganztagsanspruch startet
Mit dem Schuljahr 2027/28 gilt erstmals ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Die Beschäftigten der Grundschulen informieren Eltern während der Anmeldung über die verfügbaren Möglichkeiten und begleiten sie durch das Einschulungsverfahren.
Regeln für jüngere Kinder
Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2027 sechs Jahre alt werden, können bereits für das kommende Schuljahr angemeldet werden. Schulpflichtig werden sie jedoch nur, wenn die schulärztliche Untersuchung ihre Schulfähigkeit bestätigt. Eine einmal festgestellte Schulfähigkeit kann anschließend nicht zurückgenommen werden.
Auf schriftlichen Antrag ist außerdem eine Anmeldung für Kinder möglich, die zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 31. Januar 2022 geboren wurden. Deren Eltern werden von den Schulen nicht gesondert über den Anmeldezeitraum informiert. Sie müssen den Antrag daher selbst innerhalb der Frist vom 2. bis 20. November stellen. Weitere Auskünfte zu den Voraussetzungen erteilt die jeweils zuständige Grundschule.
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