Bremen plant Maßnahmen zur Erfüllung des Ganztagsanspruchs 2026
Bremen bereitet sich auf den gesetzlich vorgeschriebenen Ganztagsanspruch vor und plant umfassende Maßnahmen.
Bremen bereitet sich auf den gesetzlich vorgeschriebenen Ganztagsanspruch vor und plant umfassende Maßnahmen.
Ab 2026 tritt der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Kraft. Bremen hat nun Pläne vorgestellt, um dieser Anforderung gerecht zu werden. Die Stadt setzt auf den Ausbau von Betreuungsplätzen und die Einstellung zusätzlicher Fachkräfte.
Die Bildungssenatorin betonte die Bedeutung dieser Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Doppel-Haushalt 2026/27, der kürzlich von der Bremischen Bürgerschaft verabschiedet wurde, sieht entsprechende Investitionen vor.
Geplant sind unter anderem der Ausbau bestehender Schulgebäude sowie die Errichtung neuer Einrichtungen. Dies soll sicherstellen, dass alle Bremer Grundschulkinder ab 2026 Zugang zu einer ganztägigen Betreuung haben.
Herausforderungen bestehen insbesondere in der Bereitstellung qualifizierten Personals. Hierzu sind Fortbildungsprogramme und Anreize für pädagogische Fachkräfte vorgesehen.
Die Stadt hofft, durch diese Maßnahmen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch die Bildungsqualität langfristig zu verbessern.