Oldenburgs Baumschutzsatzung: Mehrheit der Anträge genehmigt
Die Stadt Oldenburg zieht nach dem ersten Jahr der Baumschutzsatzung Bilanz: Die meisten Anträge wurden rasch entschieden, Ersatzpflanzungen überwiegen.
Die Stadt Oldenburg hat im ersten Jahr der Baumschutzsatzung 127 Anträge zu insgesamt 270 Bäumen bearbeitet. Nach Angaben der Verwaltung waren 93 Prozent der Verfahren zum Zeitpunkt der Auswertung abgeschlossen. Von diesen wurden 87 Prozent genehmigt, 13 Prozent nach fachlicher Prüfung abgelehnt. In sechs Fällen griffen Härtefallregelungen.
Die meisten Entscheidungen fielen nach Angaben der Stadt schnell: 87 Prozent der Anträge wurden innerhalb von ein bis fünf Arbeitstagen bearbeitet, weitere sechs Prozent innerhalb von sechs bis zehn Tagen. Fünf Verfahren dauerten länger als 16 Tage.
Ersatzpflanzungen überwiegen
Für die beantragten Fällungen wurden insgesamt 499 Ersatzpflanzungen verbindlich festgelegt. Davon sollen 291 Bäume auf privaten Grundstücken und 145 auf städtischen Flächen gepflanzt werden. Weitere Pflanzungen entfallen auf Unternehmen und andere öffentliche Träger. Außerdem erhielt die Stadt rund 11.000 Euro an zweckgebundenen Ausgleichszahlungen für öffentliche Pflanzmaßnahmen.
79 der beantragten Bäume standen auf städtischen Flächen. Nach Darstellung der Verwaltung hingen 94 Prozent dieser Fälle mit politisch beschlossenen Bauvorhaben zusammen, etwa an Schulen, Kitas sowie Rad- und Gehwegen. Die Stadt verweist darauf, auf eigenen Flächen 145 Ersatzbäume vorgesehen zu haben.
Verfahren soll einfacher werden
Die Verwaltung will vor allem unvollständige Anträge künftig besser vermeiden. Geplant ist ein digitaler Baumschutz-Assistent, der durch das Verfahren führt und auf fehlende Unterlagen hinweist. Gemeinsam mit Bürgervereinen soll zudem ein Leitfaden erläutern, welche Arbeiten an geschützten Bäumen genehmigungspflichtig sind und welche Pflegemaßnahmen ohne Antrag möglich bleiben. Für Bäume mit akuter Gefährdungslage ist ein beschleunigtes Verfahren geplant; Entscheidungen oder Ortstermine sollen dann in der Regel binnen 24 Stunden erfolgen. Eine Änderung der Satzung ist derzeit nicht vorgesehen.
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