Oldenburg zahlt 100 Euro für neuen Hauptwohnsitz
Studierende und Auszubildende, die 2026 neu nach Oldenburg ziehen, können ein Begrüßungsgeld beantragen. Die Frist endet am 31. Dezember.
Studierende und Auszubildende, die 2026 erstmals wegen Studium oder Ausbildung nach Oldenburg gezogen sind und dort ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben, können 100 Euro Begrüßungsgeld erhalten. Der Antrag muss bis zum 31. Dezember gestellt werden.
Anspruch haben Studienanfängerinnen und Studienanfänger an einer Oldenburger Hochschule sowie Menschen, die eine Ausbildung in einem Oldenburger Betrieb beginnen. Als Nachweis verlangt die Stadt eine Immatrikulations- oder Ausbildungsbescheinigung.
Wohnsitz muss bestehen bleiben
Eine weitere Bedingung ist, dass der Hauptwohnsitz in Oldenburg mindestens bis zum 30. Juni 2027 bestehen bleibt. Die Stadt will die Voraussetzungen im Spätsommer 2027 prüfen. Erst anschließend soll das Geld ausgezahlt werden.
Antrag bis Jahresende
Das Antragsformular und weitere Informationen stellt die Stadt online bereit. Das Begrüßungsgeld richtet sich ausschließlich an Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Jahr 2026 erstmals nach Oldenburg verlegt haben und dort im selben Jahr ihr Studium oder ihre Ausbildung aufnehmen.
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