Politik

Oldenburg verschickt ab 10. August Wahlbenachrichtigungen

Für die Kommunalwahl am 13. September bereitet Oldenburg Stimmzettel und Wählerverzeichnis vor. Die Stadt sucht zudem noch Wahlhelfende.

31. Juli 2026, 12:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

In Oldenburg startet die heiße Vorbereitungsphase für die Kommunalwahl am 13. September. Rund 137.000 Menschen sind aufgerufen, über den Stadtrat und das Amt der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters abzustimmen. Die Wahlbenachrichtigungen sollen zwischen dem 10. und 21. August zugestellt werden.

Am Freitag, 31. Juli, erstellt die Stadt das Wählerverzeichnis auf Grundlage des Melderegisters. Wahlberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige anderer EU-Staaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten ihren ersten Wohnsitz in Oldenburg haben. Bei ordnungsgemäßer Anmeldung erfolgt der Eintrag in der Regel automatisch.

Neun Bewerbungen fürs Rathaus

Die Stimmzettel werden derzeit vorbereitet. Für den Stadtrat kandidieren 383 Personen in sechs Wahlbereichen. Für das Oberbürgermeisteramt gibt es neun Bewerbungen. Erreicht bei dieser Direktwahl niemand die erforderliche Mehrheit, ist für den 27. September eine Stichwahl vorgesehen.

Briefwahlunterlagen können ab dem 7. August online beantragt werden. Ab dem 14. August ist dies auch im Wahlbüro am Pferdemarkt möglich. Dort können die Unterlagen direkt ausgefüllt und abgegeben werden.

1.100 Helfende je Wahltag

Für die Wahl und eine mögliche Stichwahl benötigt die Stadt jeweils etwa 1.100 Wahlhelfende. Sie sollen in 91 Wahllokalen die Stimmabgabe begleiten und nach Wahlschluss gemeinsam mit den Teams der 42 Briefwahllokale die Stimmen auszählen. Besonders gesucht werden Wahlvorstehende und deren Stellvertretungen. Für diese Funktionen ist ein Erfrischungsgeld von 100 Euro vorgesehen.

Mit den Wahlbenachrichtigungen informiert die Stadt außerdem über die Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderungen am 22. November. Wahlberechtigt sind unter anderem Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und erstem Wohnsitz in Oldenburg.

Orte

Oldenburg

Originalquelle

Stadt Oldenburg

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