Nachtragshaushalt und Baupläne: Tarmstedter Rat berät
Der Samtgemeinderat Tarmstedt befasst sich am 29. September mit dem Nachtragshaushalt 2026 und Änderungen des Flächennutzungsplans.
Der Samtgemeinderat Tarmstedt berät am Dienstag, 29. September, über den ersten Nachtragshaushalt für 2026 und mehrere Änderungen des Flächennutzungsplans. Die öffentliche Sitzung beginnt um 19.30 Uhr im Ratssaal des Rathauses an der Hepstedter Straße.
Auf der Tagesordnung stehen die erste Nachtragshaushaltssatzung und der dazugehörige Nachtragshaushaltsplan. Welche finanziellen Änderungen darin vorgesehen sind, geht aus der Ankündigung zur Sitzung nicht hervor.
Fünf Planungsbereiche
Mehrere Beschlussvorlagen betreffen Flächen in Tarmstedt und weiteren Mitgliedsgemeinden. In Tarmstedt soll der Rat über die 34. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Eichenstraße beraten. Hinzu kommt die 42. Änderung für den Bereich am Eickenfeldweg.
Ebenfalls auf der Tagesordnung steht die 44. Änderung für den Bereich Poststraße in Tarmstedt. Weitere Vorlagen beziehen sich auf die Ostersoder Straße in Breddorf sowie auf das Gebiet „Südlich am Mühlenhof“ in Vorwerk. Dabei handelt es sich um die 45. und 46. Änderung des Flächennutzungsplans.
Fragen aus der Öffentlichkeit
Zu Beginn der Sitzung will der Rat zunächst die üblichen Regularien behandeln. Anschließend sind Berichte der Verwaltung vorgesehen. Auch Einwohnerinnen und Einwohner erhalten Gelegenheit, öffentliche Anfragen an den Samtgemeinderat zu richten.
Die Beratungen finden im Ratssaal im ersten Obergeschoss des Tarmstedter Rathauses statt. Die Sitzung ist öffentlich.
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