Panorama

Mord an Ex-Partnerin in Kattenturm: Lebenslange Haft

Ein 33-Jähriger hat seine frühere Partnerin auf dem Weg zum Spielplatz getötet. Das Landgericht Bremen verurteilte ihn wegen Mordes.

30. September 2026, 17:32 Uhr 1 Min. Lesezeit 1 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
Landgericht Bremen (Archivfoto)
Landgericht Bremen (Archivfoto) | Foto: Jürgen Howaldt / Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0 de

Das Landgericht Bremen hat einen 33-Jährigen wegen des Mordes an seiner früheren Partnerin zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts lauerte der Mann der 30-Jährigen in Bremen-Kattenturm auf und erstach sie auf offener Straße. Zwei ihrer Kinder mussten die Tat mitansehen.

Der Angriff ereignete sich im Herbst 2025, als die Frau mit ihren Kindern auf dem Weg zu einem Spielplatz war. Der Täter war dabei vermummt. Das Opfer war Mutter von drei Kindern.

Gericht folgt Anklage

Mit dem Schuldspruch folgte die Strafkammer im Kern der Staatsanwaltschaft. Diese hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Der Vorsitzende Richter beschrieb die Tat bei der Urteilsverkündung als eine „Art Hinrichtung“.

Die Verteidigung hatte bestritten, dass der Angeklagte die Frau getötet habe. Sie beantragte einen Freispruch. Das Gericht sah die Täterschaft des 33-Jährigen dagegen als erwiesen an und wertete den tödlichen Angriff als Mord.

Prozess seit April

Der Angeklagte musste sich seit April vor dem Bremer Landgericht verantworten. Im Zentrum des Verfahrens standen der gezielte Angriff auf die frühere Lebensgefährtin und die Anwesenheit der Kinder am Tatort. Mit dem Urteil endet das Verfahren vor dem Landgericht zunächst.

Schauplatz

Kattenturm, Bremen

Orte

Obervieland

Originalquelle

DER SPIEGEL

Teilen

Kommentare

Ihre Meinung zu diesem Artikel. Beiträge erscheinen sofort; die Redaktion liest mit und entfernt, was gegen Recht oder Anstand verstößt.

Den ersten Kommentar schreiben

Mit dem Absenden werden Name, Kommentar und Zeitpunkt öffentlich angezeigt. E-Mail-Adresse und IP-Adresse bleiben intern; die IP-Adresse wird nach 30 Tagen gelöscht.

Verwandte Artikel