Panorama

Mord an Ex-Partnerin in Kattenturm: Lebenslange Haft

Das Landgericht Bremen hat einen 33-Jährigen wegen Mordes verurteilt. Er tötete seine frühere Lebensgefährtin im Beisein der gemeinsamen Kinder.

30. September 2026, 19:07 Uhr 1 Min. Lesezeit 1 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
Landgericht Bremen (Archivfoto)
Landgericht Bremen (Archivfoto) | Foto: Jürgen Howaldt / Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0 de

Das Landgericht Bremen hat einen 33-Jährigen wegen Mordes an seiner früheren Lebensgefährtin zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts erstach der Mann die Frau im Herbst 2025 in Bremen-Kattenturm. Die gemeinsamen Kinder waren bei der Tat anwesend.

Das Opfer war 30 Jahre alt und Mutter von drei Kindern. Mit dem Schuldspruch folgte das Gericht im Kern der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert hatte.

Verteidigung verlangte Freispruch

Die Verteidigung hatte bestritten, dass der Angeklagte die Tat begangen habe. Sie beantragte deshalb einen Freispruch. Für den Fall einer Verurteilung forderte sie hilfsweise, die Tat lediglich als Totschlag zu bewerten.

Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen neben der lebenslangen Haft auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Diesem Antrag hatte sich die Nebenklage angeschlossen. Aus den aktuellen Angaben geht nicht hervor, ob das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld feststellte.

Angriff im Herbst 2025

Die tödliche Messerattacke ereignete sich im Oktober 2025. Der Täter war bei dem Angriff vermummt. Im anschließenden Strafprozess musste das Landgericht klären, ob der frühere Partner der Frau für ihren Tod verantwortlich war und wie die Tat rechtlich einzuordnen ist. Mit dem Urteil wertete die Kammer die Tötung als Mord.

Schauplatz

Kattenturm, Bremen

Orte

Obervieland

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