Mahnmal am Wall erinnert an Brechmittelopfer Laye-Alama Condé
Das Kunstwerk „Death by Drowning“ wird am Sonnabend in Bremen eingeweiht. Es erinnert an Laye-Alama Condé und weitere Opfer zwangsweiser Brechmittelvergaben.
In den Bremer Wallanlagen wird am Sonnabend, 26. September, das Mahnmal „Death by Drowning“ eingeweiht. Die öffentliche Veranstaltung beginnt um 16 Uhr westlich des Gerhard-Marcks-Hauses. Das Kunstwerk erinnert an Menschen, denen zwangsweise Brechmittel verabreicht wurden.
Im Mittelpunkt des Gedenkens steht Laye-Alama Condé. Er starb 2005 an den Folgen einer solchen Maßnahme im Bremer Polizeigewahrsam. Mit dem neuen Erinnerungsort soll zugleich weiterer Betroffener gedacht werden.
Tod im Polizeigewahrsam
Condés Tod steht für eine Praxis, bei der Verdächtige gegen ihren Willen Brechmittel erhielten. Das Vorgehen sollte verschluckte Beweismittel zutage fördern. In Condés Fall führte die Maßnahme zu seinem Tod. Die Ereignisse aus den Jahren 2004 und 2005 beschäftigen Bremen bis heute.
Das Mahnmal greift diese Geschichte unter dem englischen Titel „Death by Drowning“ auf, auf Deutsch „Tod durch Ertrinken“. Es entsteht an einem zentralen Ort in den Wallanlagen, unmittelbar in der Nähe des Gerhard-Marcks-Hauses.
Beschluss aus dem Jahr 2020
Grundlage für das Kunstwerk ist ein Beschluss der Bremischen Bürgerschaft vom 16. Dezember 2020. Das Landesparlament hatte damit den Weg für einen öffentlichen Erinnerungsort bereitet, der die Opfer der zwangsweisen Brechmittelvergabe in den Mittelpunkt stellt.
Mit der Einweihung am Sonnabend wird das Mahnmal der Öffentlichkeit übergeben. Die Veranstaltung am Wall ist frei zugänglich.
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taz.deKommentare
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