Bremen weiht Mahnmal für Laye-Alama Condé ein
Das Kunstwerk „Death by Drowning“ erinnert an die Opfer der zwangsweisen Brechmittelvergabe. Die Einweihung findet am 26. September am Wall statt.
In Bremen wird am Sonnabend, 26. September 2026, das Mahnmal „Death by Drowning“ eingeweiht. Die öffentliche Veranstaltung beginnt um 16 Uhr westlich des Gerhard-Marcks-Hauses am Wall.
Das Kunstwerk erinnert an die Opfer der zwangsweisen Vergabe von Brechmitteln. Im Mittelpunkt steht das Gedenken an Laye-Alama Condé. Er starb infolge einer solchen Maßnahme, die 2004 und 2005 im Bremer Polizeigewahrsam vorgenommen wurde.
Beschluss der Bürgerschaft
Grundlage für das Mahnmal ist ein Beschluss der Bremischen Bürgerschaft vom 16. Dezember 2020. Das Parlament forderte damals, Verantwortung für die menschenrechtswidrige Praxis zu übernehmen und einen dauerhaften Ort des Erinnerns und Mahnens zu schaffen.
Im Anschluss wurde ein künstlerischer Wettbewerb ausgeschrieben. Im September 2023 setzte sich der Entwurf der südafrikanischen Künstlerin Usha Seejarim durch. Ihr Werk beschäftigt sich mit staatlicher Gewalt, Rassismus, Menschenrechten und dem Umgang mit gesellschaftlicher Erinnerung.
Titel verweist auf Todesfolge
Der englische Titel „Death by Drowning“ bedeutet übersetzt „Tod durch Ertrinken“. Er nimmt Bezug auf die tödlichen Folgen der zwangsweisen Brechmittelvergabe und auf Condés Tod.
Das Mahnmal soll das Geschehen dauerhaft im öffentlichen Raum sichtbar machen. Für die Einweihung sind Redebeiträge vorgesehen. Nähere Angaben zu den Rednerinnen und Rednern wurden in der Ankündigung nicht genannt.
Schauplatz
Originalquelle
Senatspressestelle BremenKommentare
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