Hendrik Holt bleibt nach Ausgang aus Berliner Gefängnis verschwunden
Seit dem 25. August ist der verurteilte Windkraftbetrüger Hendrik Holt flüchtig. Fachleute warnen vor Risiken, verteidigen aber den offenen Vollzug.
Der verurteilte Windkraftbetrüger Hendrik Holt ist seit fast einem Monat auf der Flucht. Der aus Haselünne stammende Mann kehrte am 25. August nach einem genehmigten Ausgang nicht in eine Berliner Justizvollzugsanstalt zurück. Sein Aufenthaltsort ist öffentlich nicht bekannt.
Holt befand sich zuvor seit knapp zwei Jahren im offenen Vollzug. Dabei können geeignete Gefangene die Anstalt unter Auflagen verlassen, etwa um zu arbeiten oder eine Ausbildung zu absolvieren. Abends müssen sie zurückkehren.
Fast neun Jahre Haft
Das Landgericht Osnabrück hatte Holt 2022 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von nahezu neun Jahren verurteilt. Er hatte unter anderem nicht existierende Windparks an ausländische Energiekonzerne verkauft. Zudem bestach er ausländische Diplomaten, um einen Diplomatenpass zu erhalten und sich vor deutschen Ermittlern zu schützen.
Die Berliner Justizverwaltung betont, dass vor einer Unterbringung im offenen Vollzug jeder Einzelfall geprüft werde. Diese Bewertung werde fortlaufend aktualisiert. Berücksichtigt würden unter anderem Auflagen zur Abstinenz sowie Verbote bestimmter Kontakte oder Aufenthaltsorte. Bei Verstößen könne die Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug angeordnet werden.
Nutzen und Restrisiko
René Müller vom Bund der Strafvollzugsbediensteten hält den offenen Vollzug grundsätzlich für sinnvoll. Er erleichtere Arbeit und familiäre Kontakte und bereite Gefangene auf die Rückkehr in die Gesellschaft vor. Eine vollständige Sicherheit könne es dabei jedoch nicht geben. Müller fordert, Verstöße konsequent zu ahnden. Er äußerte Zweifel, ob dies angesichts stark ausgelasteter geschlossener Gefängnisse immer streng genug geschehe.
Der Psychologe Merten Neumann vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen verweist auf Hinweise, wonach Gefangene aus dem offenen Vollzug später seltener rückfällig werden. Schwerwiegende Vorfälle während solcher Lockerungen seien Untersuchungen zufolge selten. Entscheidungen unterschieden sich allerdings zwischen den Anstalten. Neumann spricht sich für ein standardisiertes, wissenschaftlich gestütztes Risikomanagement aus. Technische Überwachung könne ebenfalls geprüft werden, dürfe Arbeit, soziale Beziehungen und eigenverantwortliches Handeln aber nicht unverhältnismäßig einschränken.
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