Freimarkt-Streit: Bremen muss über zwei Karussells neu entscheiden

Das Verwaltungsgericht beanstandet die Ablehnung zweier Kinderkarussells. Die Marktverwaltung muss die Zulassungsanträge bis zum 25. September erneut prüfen.

Panorama 09. September 2026, 00:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
Bremer Freimarkt (Archivfoto)
Bremer Freimarkt (Archivfoto) | Foto: User:Matthias Süßen / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Die Bremer Marktverwaltung muss erneut über zwei Bewerbungen für den Freimarkt 2026 entscheiden. Das Verwaltungsgericht Bremen setzte der Stadt dafür eine Frist bis zum 25. September. Eine direkte Zulassung der beiden Kinderkarussells ordnete das Gericht nicht an.

Die Betreiberin hatte sich im November 2025 mit zwei Fahrgeschäften beworben. Der Freimarkt findet vom 16. Oktober bis 1. November statt. Die Stadt lehnte beide Anträge im Juli mit Verweis auf Platzmangel und die Auswahl anderer Geschäfte ab.

Begründung war strittig

Nach den Unterlagen spielte bei der Ablehnung offenbar auch die Regel gegen Mehrfachzulassungen eine Rolle. Demnach soll verhindert werden, dass derselbe Bewerber mehrfach auf dem Markt vertreten ist. Die Betreiberin bestritt jedoch, dass eine solche Konstellation vorliege. Sie verwies darauf, dass ihre Gesellschaft rechtlich und wirtschaftlich eigenständig sei.

Vor Gericht kritisierte die Betreiberin zudem, dass die schriftlichen Ablehnungen nur allgemein auf Platzmangel und Qualitätskriterien verwiesen hätten. Die tatsächlichen Erwägungen seien daraus nicht erkennbar gewesen.

Keine automatische Teilnahme

Die Stadt muss die Anträge nun unter Beachtung der gerichtlichen Vorgaben neu prüfen und begründen. Das Ergebnis ist offen. Die Kosten des Eilverfahrens trägt die Stadtgemeinde Bremen. Den Streitwert setzte das Gericht auf 21.500 Euro fest.

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