Drohnenverbot über Bremen: Flugbeschränkungen zum Einheitsfest
Während der Einheitsfeier gelten über Bremen zeitweise Flugbeschränkungen. Auch private Drohnen und Flugmodelle dürfen dann nicht starten.
Zum Tag der Deutschen Einheit wird der Luftraum über Bremen vom 2. bis 4. Oktober 2026 zeitweise gesperrt. Innerhalb des festgelegten Flugbeschränkungsgebiets sind sämtliche Flüge untersagt. Das Verbot gilt auch für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme wie Drohnen.
Nach Angaben der Polizei gelten die Beschränkungen am Freitag, 2. Oktober, von 15 Uhr bis Samstag um 2 Uhr. Am 3. Oktober ist der Luftraum von 8 Uhr bis zum folgenden Sonntag um 1 Uhr betroffen. Für den 4. Oktober ist eine weitere Sperrzeit von 9 bis 23 Uhr vorgesehen.
Ausnahmen für Einsatzflüge
Von dem Verbot ausgenommen sind insbesondere behördliche Einsatzflüge, Drohnen der Polizei sowie Flüge, für die zuvor eine ausdrückliche Genehmigung erteilt wurde. Wer die Vorgaben missachtet, muss laut Polizei mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Die vorübergehenden Einschränkungen gehören zum Sicherheitskonzept für die dreitägigen Feierlichkeiten in Bremen. Sie sollen Gefahren aus der Luft für Besucher, geladene Gäste und Einsatzkräfte verhindern.
Polizei überwacht den Luftraum
Während des Einheitsfests setzt die Bremer Polizei auch eigene Drohnen ein. Grundlage dafür ist Paragraf 41a des Bremischen Polizeigesetzes. Zudem kommt Technik zum Einsatz, mit der fremde Drohnen erkannt und abgewehrt werden können.
Angaben zum genauen Flugbeschränkungsgebiet und zu den geltenden luftrechtlichen Vorgaben stellen die zuständigen Luftfahrtstellen und die Deutsche Flugsicherung online bereit. Die Polizei informiert auf einer eigenen Themenseite fortlaufend über ihre Maßnahmen rund um die Einheitsfeier.
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