Bundesrat unterstützt Bremens Vorstoß gegen Autoposer
Die Bundesregierung soll einheitliche Regeln gegen Autoposing prüfen. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Initiative aus Bremen zugestimmt.
Der Bundesrat hat sich für ein schärferes Vorgehen gegen Autoposer ausgesprochen. Am 25. September stimmte die Länderkammer einer Entschließung aus Bremen zu. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen.
Erfasst werden soll die gezielte Selbstdarstellung mit hochmotorisierten oder technisch veränderten Fahrzeugen. Dazu zählen etwa provozierte Fehlzündungen, unnötiger Motorenlärm und wiederholte Fahrten durch dieselben Straßen. Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet.
Bußgeld gilt als zu niedrig
Unnötiger Lärm ist bereits verboten. Nach dem bundesweiten Bußgeldkatalog werden dafür 80 Euro fällig. Aus Sicht Bremens reichen die geltenden Vorschriften jedoch nicht aus, um Autoposing rechtssicher einzuordnen und dauerhaft zu unterbinden. Auch gegen die Halter der betreffenden Fahrzeuge gebe es bislang kaum Möglichkeiten.
Der Bund soll deshalb unter anderem prüfen, wie technisch manipulierte Fahrzeuge schneller aus dem Verkehr gezogen werden können. Kommunen sollen zudem mehr rechtlichen Spielraum erhalten, um an besonders belasteten Orten einzugreifen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, sogenannte Lärmblitzer rechtssicher einzusetzen. Diese Geräte sollen übermäßig laute Fahrzeuge erkennen.
Erfahrungen aus der Überseestadt
Ein Anlass für den Bremer Vorstoß waren die Erfahrungen in der Überseestadt. Dort hat das Land bereits Tempo 30 eingeführt, Fahrbahnschwellen gebaut und die Überseepromenade gesperrt. Nach Angaben der Stadt gingen Geschwindigkeit und Lärm dadurch messbar zurück.
Das Problem sei damit allerdings nicht beseitigt. Teile der Szene wichen auf andere Straßen aus. Die Bremer Initiative war am 23. Juni auf Vorlage von Mobilitätssenatorin Özlem Ünsal vom Senat beschlossen und am 10. Juli in den Bundesrat eingebracht worden. Ob und wann die Bundesregierung daraus einen Gesetzentwurf entwickelt, ist noch offen.
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Senatspressestelle BremenKommentare
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