Bremer Mietrechner zeigt mögliche Verstöße bei Miethöhe
Ein amtlicher Online-Rechner ermittelt die Vergleichsmiete. Bei deutlichen Überschreitungen drohen Vermietern Bußgelder oder Strafverfahren.
Bremer Mieterinnen und Mieter können mit dem amtlichen Mietspiegel-Rechner prüfen, ob ihre Nettokaltmiete über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Das Angebot ist unter bremer-mietspiegel.de erreichbar und basiert auf dem qualifizierten Mietspiegel, der seit 2024 gilt.
Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete in Bremen grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten. Betroffene können eine Überschreitung auch nach dem Einzug gegenüber ihrem Vermieter beanstanden.
Hohe Hürden für Sanktionen
Übersteigt die verlangte Miete den Vergleichswert um mehr als 20 Prozent, kann eine Ordnungswidrigkeit nach dem Wirtschaftsstrafgesetz vorliegen. Dafür muss bislang zusätzlich nachgewiesen werden, dass der Vermieter ein geringes Wohnungsangebot ausgenutzt hat. Möglich sind Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Liegt die Miete mehr als 50 Prozent über dem ortsüblichen Wert, kommt unter bestimmten Voraussetzungen der Straftatbestand Mietwucher in Betracht. Ein Ergebnis des Online-Rechners allein belegt jedoch noch keinen Rechtsverstoß. Bausenatorin Özlem Ünsal empfiehlt deshalb, den jeweiligen Fall professionell prüfen zu lassen.
Beratung und Meldestelle
Unterstützung bieten in Bremen der Mieterverein, der Mieterschutzbund, die Arbeitnehmerkammer und die Verbraucherzentrale. Der Mieterschutzbund und die Verbraucherzentrale verwenden den amtlichen Rechner nach Angaben der Bauverwaltung bereits in ihren Beratungen. Für Fragen zum Mietspiegel gibt es zudem eine kostenlose Hotline.
Ende Februar 2026 beschloss die Stadtbürgerschaft außerdem eine behördliche Meldestelle für problematische Mietfälle. Beratungsstellen sollen weiterhin die erste Anlaufstelle sein und zivilrechtliche Fragen bearbeiten. Hartnäckige Fälle mit möglicher straf- oder bußgeldrechtlicher Bedeutung sollen an die neue Stelle gehen. Sie soll Vermieter anschreiben, Wohnungen bei Bedarf besichtigen, Bußgelder verhängen und Vorgänge an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Bis zum Arbeitsbeginn der Meldestelle beantwortet das Bauressort nach eigenen Angaben eingehende Hinweise und informiert darüber, welche Unterlagen für eine Prüfung erforderlich sind.
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Senatspressestelle BremenKommentare
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