Bremen führt Taxifestpreise für vorbestellte Fahrten ein
Ab 1. November 2026 können Taxikunden in Bremen bei einer Bestellung einen verbindlichen Fahrpreis vereinbaren. Am Taxistand bleibt der Taxameter maßgeblich.
In Bremen können Fahrgäste ab dem 1. November 2026 bei vorbestellten Taxifahrten einen verbindlichen Festpreis vereinbaren. Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat die Einführung von Festpreisen und eines Tarifkorridors beschlossen.
Die Regelung gilt nur, wenn Start und Ziel vor der Fahrt etwa telefonisch, per E-Mail oder über eine App vereinbart wurden. Wer ein Taxi auf der Straße anhält oder an einem Taxistand einsteigt, zahlt weiterhin nach Taxameter.
Preis vor Fahrtbeginn
Der Festpreis soll Fahrgästen schon bei der Buchung Klarheit über die Kosten verschaffen. Vermittler müssen dabei darauf hinweisen, dass auch eine Fahrt zum regulären Taxameter-Tarif möglich ist. Der vereinbarte Betrag muss vor Fahrtbeginn verbindlich bestätigt werden, einschließlich Datum, Uhrzeit und möglicher Zuschläge.
Grundlage ist ein Referenzpreis aus Mindestfahrpreis, dem Kilometerpreis für die kürzeste Strecke und einem pauschalen Aufschlag von zwölf Prozent für durchschnittliche verkehrsbedingte Wartezeiten. Der Betrag wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
Begrenzter Spielraum
Von diesem Referenzpreis darf der Festpreis höchstens zehn Prozent nach oben und sieben Prozent nach unten abweichen. Für Menschen mit Behinderung sind keine abweichenden Entgelte vorgesehen.
Nach Angaben des Mobilitätsressorts beruht die Berechnung auf ausgewerteten Fahrdaten aus dem Jahr 2025. Von mehr als 100.000 freiwillig bereitgestellten Datensätzen von 67 Taxiunternehmen blieben nach Bereinigung rund 71.100 Datensätze. Demnach machten Wartezeiten 11,6 Prozent des Bremer Taxiumsatzes aus.
Um die neue Regelung zu kontrollieren, müssen Fahrtenvermittler der Genehmigungsbehörde künftig vierteljährlich die Daten aller Festpreisfahrten übermitteln.
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Senatspressestelle BremenKommentare
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