Bremen fordert Neustart ohne Krebs-Nachteile

Nach einer überstandenen Krebserkrankung sollen persönliche Daten nach bestimmten Fristen gelöscht werden. Bremen unterstützt einen entsprechenden Vorstoß im Bundesrat.

Panorama 25. September 2026, 02:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 1 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Menschen sollen eine überstandene Krebserkrankung nach bestimmten Fristen nicht mehr angeben müssen. Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen setzen sich im Bundesrat für ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ ein. Der Vorstoß wurde am Freitag zur weiteren Beratung an mehrere Ausschüsse überwiesen.

Die Regelung soll verhindern, dass eine frühere Erkrankung Betroffenen dauerhaft Nachteile bringt. Das kann nach Angaben der beteiligten Länder derzeit etwa beim Abschluss von Versicherungen und Krediten sowie bei einer Adoption der Fall sein.

Fristen nach Rückfallrisiko

Nach dem Vorschlag soll die Pflicht zur Offenlegung entfallen, sobald eine medizinisch begründete Frist abgelaufen ist. Bereits gespeicherte Angaben über die Krebserkrankung müssten anschließend gelöscht werden.

Wie lange die jeweiligen Fristen dauern sollen, ist noch nicht festgelegt. Maßgeblich sollen unter anderem der aktuelle Stand der medizinischen Forschung und das Risiko eines Rückfalls sein. Damit könnten sich die Zeiträume je nach Erkrankung unterscheiden.

Schwesig schildert Erfahrung

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig begründete die Initiative im Bundesrat auch mit ihrer eigenen Geschichte. Die SPD-Politikerin hatte 2019 öffentlich gemacht, dass sie an Brustkrebs erkrankt war. Sie verwies darauf, dass viele Menschen eine Krebserkrankung überwinden und wieder gesund werden, die frühere Diagnose aber dennoch langfristige Folgen haben könne.

Besonders schwer wögen solche Nachteile für jüngere Betroffene, sagte Schwesig. Sie hätten nach der Genesung noch einen langen Lebensabschnitt vor sich. Mit der Überweisung an die Ausschüsse beginnt nun die fachliche Beratung des Ländervorschlags. Ob und wann daraus eine bundesweite gesetzliche Regelung entsteht, ist noch offen.

Originalquelle

Nordsee-Zeitung

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