BKK Scheufelen steigt aus Bremer Hausarztverträgen aus

Die Krankenkasse beendet zum Jahresende 2026 ihre Teilnahme an drei Versorgungsverträgen. Betroffene Leistungen sind danach nicht mehr abrechenbar.

Panorama 07. Oktober 2026, 00:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 1 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
BKK Scheufelen (Logo)
BKK Scheufelen (Logo) | Foto: BKK Scheufelen / Wikimedia Commons, gemeinfrei

Die BKK Scheufelen beendet ihre Teilnahme an mehreren Versorgungsverträgen in Bremen. Die Kündigung gilt zum 31. Dezember 2026. Betroffen sind die hausarztzentrierte Versorgung, der sogenannte ADOQ-Vertrag und das Kinder-Modul der hausarztzentrierten Versorgung.

Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen können Leistungen aus diesen drei Verträgen nach dem 1. Januar 2027 nicht mehr über die bisherigen Vereinbarungen abgerechnet werden. Die Änderung betrifft damit Praxen, die an den Verträgen teilnehmen und Versicherte der BKK Scheufelen auf dieser Grundlage behandeln.

Drei Verträge betroffen

Bei der hausarztzentrierten Versorgung, kurz HzV, übernimmt eine gewählte Hausarztpraxis eine koordinierende Rolle in der medizinischen Betreuung. Der Bremer HzV-Vertrag regelt dafür besondere Leistungen und deren Vergütung. Auch das ergänzende HzV-Kinder-Modul fällt für Versicherte der Krankenkasse weg.

Die Kündigung betrifft außerdem den ADOQ-Vertrag. Zu dessen konkreten Leistungen und möglichen Ersatzregelungen machte die Kassenärztliche Vereinigung in ihrer Mitteilung keine näheren Angaben.

Abrechnung endet 2027

Bis zum Ende des Jahres 2026 bleibt die Teilnahme der BKK Scheufelen an den genannten Vereinbarungen bestehen. Anschließend können Arztpraxen die darin vorgesehenen Leistungen für Mitglieder dieser Krankenkasse nicht mehr auf der bisherigen Vertragsgrundlage abrechnen.

Ob andere Versorgungs- oder Abrechnungsmöglichkeiten an die Stelle der gekündigten Vereinbarungen treten, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Ebenfalls offen bleibt, wie viele Praxen und Versicherte in Bremen von dem Rückzug betroffen sind.

Originalquelle

KV Bremen

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