Bis zu 5.000 Euro Bußgeld: Diese Tierhalter-Pflichten gelten
Lilienthal erinnert Hunde- und Katzenhalter an Kennzeichnung, Registrierung und weitere Vorgaben. Bei Verstößen drohen Kontrollen und Bußgelder.
Die Gemeinde Lilienthal weist Hunde- und Katzenhalter auf gesetzliche Vorgaben hin. Hunde müssen unter anderem gekennzeichnet, registriert und versichert werden. Für freilaufende Katzen gelten eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Verstöße gegen die Katzenverordnung können mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Bei Hunden, die älter als sechs Monate sind, ist ein Mikrochip vorgeschrieben. Dessen Identifikationsnummer muss der Halter im Niedersächsischen Hunderegister hinterlegen. Die Online-Anmeldung kostet 14,50 Euro. Eine telefonische Registrierung oder die Anmeldung per Formular kostet jeweils 23,50 Euro. Änderungen der persönlichen Daten sowie erforderliche Abmeldungen müssen ebenfalls eingetragen werden.
Versicherung und Sachkunde
Halter benötigen zudem eine Haftpflichtversicherung. Diese muss Schäden an Personen mit mindestens 500.000 Euro und Sachschäden mit mindestens 250.000 Euro abdecken.
Vorgeschrieben ist außerdem ein Sachkundenachweis, der häufig Hundeführerschein genannt wird. Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres. Befreit ist, wer nachweisen kann, innerhalb der vergangenen zehn Jahre mindestens zwei Jahre ohne Unterbrechung einen Hund gehalten zu haben.
Separate Anmeldung zur Steuer
Wer einen Hund aufnimmt oder mit einem Tier nach Lilienthal zieht, muss ihn zusätzlich bei der Gemeinde zur Hundesteuer anmelden. Anschließend wird eine Steuermarke ausgegeben. Diese Anmeldung ersetzt weder den Mikrochip noch den Eintrag in das Hunderegister. Das Ordnungsamt kann die Einhaltung der Vorgaben stichprobenartig kontrollieren und bei Hinweisen auf Verstöße Nachweise verlangen.
Regeln für Freigängerkatzen
Freilaufende Katzen müssen vor dem Freigang tierärztlich kastriert und per Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet werden. Außerdem ist ein Eintrag in einem Haustierregister wie Tasso oder Findefix erforderlich. Dadurch sollen eine unkontrollierte Vermehrung verhindert und entlaufene Tiere schneller zugeordnet werden.
Als Halter gilt nach der Lilienthaler Verordnung auch, wer freilaufende Katzen regelmäßig füttert. Damit können die Pflichten ebenfalls für Menschen gelten, denen die versorgten Tiere nicht gehören.
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Gemeinde LilienthalKommentare
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