Acht Jahre Haft nach tödlicher Gewalt gegen Vater in Bremen
Ein 32-Jähriger muss wegen Totschlags an seinem Vater für acht Jahre ins Gefängnis. Das Urteil des Landgerichts Bremen ist rechtskräftig.
Das Urteil gegen einen 32-Jährigen wegen Totschlags an seinem Vater ist rechtskräftig. Das Landgericht Bremen hatte den Mann am 5. Oktober 2026 zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Weder der Angeklagte noch die Staatsanwaltschaft ließen das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen.
Tat im Lüssumer Ring
Das Verfahren betraf den Tod des Vaters am 12. März 2026 in einer Wohnung im Lüssumer Ring in Bremen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatten Vater und Sohn dort gemeinsam Alkohol getrunken. Der Vater soll den Angeklagten anschließend beleidigt haben.
Die Anklage warf dem 32-Jährigen vor, seinem Vater mit einem Gegenstand aus Holz und Metall in die Schläfe und in die Brust gestochen zu haben. Danach soll er ihn gewürgt haben. Der Vater starb noch in der Wohnung.
Keine Überprüfung beantragt
Über den Fall entschied eine Strafkammer des Landgerichts, die für schwere Tötungsdelikte zuständig ist. Eine Revision wurde nicht eingelegt. Damit kann das Urteil nicht mehr mit diesem Rechtsmittel angegriffen werden. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 23 Ks 271 Js 18372/26.
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Landgericht BremenKommentare
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