28-Jährige gesteht tödlichen Messerstich auf Ex-Partner

Vor dem Landgericht Bremen hat eine Frau die Tötung ihres Ex-Partners gestanden. Zuvor soll der 41-Jährige sie geschlagen haben.

Panorama 02. November 2026, 01:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 1 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
Landgericht Bremen (Archivfoto)
Landgericht Bremen (Archivfoto) | Foto: Jürgen Howaldt / Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0 de

Eine 28-Jährige hat vor dem Landgericht Bremen gestanden, ihren früheren Partner mit einem Messer tödlich verletzt zu haben. Die vierfache Mutter erklärte am ersten Verhandlungstag unter Tränen, sie habe den 41-Jährigen nicht töten wollen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Totschlag vor.

Die Tat ereignete sich im April 2026 in der Wohnung der Angeklagten. Dort aßen die beiden gemeinsam mit der Mutter der Frau und deren Lebensgefährten zu Mittag. Sowohl die Angeklagte als auch ihr Ex-Partner hatten Alkohol getrunken. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft war die Schuldfähigkeit der Frau erheblich vermindert.

Streit um Bankkarte

Nach Aussage der Angeklagten eskalierte ein Streit um ihre Bankkarte. Sie hatte diese dem 41-Jährigen für einen Lebensmitteleinkauf überlassen und verlangte sie zurück. Der Mann habe die Herausgabe verweigert, sie beleidigt und ihr ins Gesicht geschlagen. Dabei seien ihre Lippe aufgeplatzt und ein Zahn abgebrochen. Auch zuvor soll er ihr gegenüber mehrfach gewalttätig geworden sein.

Anschließend habe der Mann ihr ein auf dem Tisch liegendes Messer mit dem Griff voran gereicht und sie aufgefordert, es zu nehmen. Die 28-Jährige sagte, sie selbst könne sich daran nicht erinnern und kenne diesen Ablauf nur aus der Schilderung ihrer Mutter.

Opfer stirbt am Tatort

Auch den Stich in den Bauch habe sie zunächst nicht bewusst wahrgenommen. Erst als ihr Ex-Partner am Boden lag, habe sie erkannt, was geschehen war. Nach ihren Angaben rief sie den Rettungsdienst und versuchte, Erste Hilfe zu leisten. Der 41-Jährige starb noch am Tatort. Die Angeklagte wurde drei Wochen später festgenommen.

Originalquelle

Nordsee-Zeitung

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