Vier Haftbefehle in Bremen vollstreckt – drei Geldstrafen bezahlt
Am Bremer Flughafen und Hauptbahnhof hat die Bundespolizei vier gesuchte Personen kontrolliert. Drei konnten Ersatzhaft durch Zahlungen abwenden.
Die Bundespolizei hat am Dienstag am Flughafen Bremen und am Hauptbahnhof vier Haftbefehle vollstreckt. Drei der Betroffenen bezahlten offene Geldforderungen und blieben auf freiem Fuß. Ein 28-jähriger Bremer trat dagegen eine Ersatzfreiheitsstrafe von 89 Tagen an.
Der Mann war am Hauptbahnhof kontrolliert worden. Gegen ihn lag wegen Diebstahls ein Haftbefehl vor. Die geforderte Summe von rund 900 Euro konnte er nach Angaben der Bundespolizei nicht bezahlen. Ersatzfreiheitsstrafe bedeutet, dass eine nicht gezahlte Geldstrafe durch Haft vollstreckt wird.
Zahlungen am Flughafen
Am Flughafen überprüften Einsatzkräfte zunächst einen 40-Jährigen aus Bremerhaven bei der Ausreisekontrolle für einen Flug nach Izmir. Die Staatsanwaltschaft Göttingen suchte ihn wegen einer Ordnungswidrigkeit. Der Mann zahlte einschließlich Kosten 140 Euro und verhinderte damit vier Tage Erzwingungshaft. Diese Haft kann angeordnet werden, um die Zahlung einer Geldbuße durchzusetzen.
Bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Izmir stellten Beamte anschließend zwei Haftbefehle gegen eine 39-Jährige aus Bremerhaven fest. Sie sollte wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort mehr als 2200 Euro zahlen. Eine Bekannte beglich den Betrag bei der Polizei in Bremerhaven. Damit musste die Frau die ersatzweise drohende Haft von einem Monat nicht antreten.
Abholer ebenfalls gesucht
Auch ein 35-Jähriger, der am Flughafen auf die 39-Jährige wartete, wurde überprüft. Gegen ihn bestanden zwei Haftbefehle der Bremer Staatsanwaltschaft wegen Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs. Er zahlte nach Polizeiangaben mehr als 1500 Euro und entging so einer Gesamtfreiheitsstrafe von 40 Tagen.
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presseportal.de (recherchiert)Kommentare
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